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Geschrieben von Steffi528 am 17.01.2018, 11:21 Uhr

Doch, das sehen schon viele, zumindest in München und Umgebung!

Hmm, da müsste dann aber trotzdem in die Versorgungskasse eingezahlt werden vom ÖD, so mein Kenntnisstand. Wir sind gezwungen, eine bestimmte Anzahl von Stellen zu besetzen, wenn nicht, haben wir auch ohne Besetzung durch einen Beamten Kosten, also sozusagen als "Nötigung" auch die Beamtenstellen zu besetzen und nicht durch Angestellte die Personalkosten (und zwar auch die Rücklagen!!!) zu sparen. Bin aber da jetzt nicht rechtssicher. Liegt vielleicht auch wieder daran, WO man arbeitet.

 
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