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Geschrieben von Mehtab am 17.01.2018, 16:52 Uhr

Der ÖD darf aus den gleichen Gründen wie die Beschäftigten in der freien Wirtschaft

streiken. Ich finde, dass das Streikrecht ein sehr wichtiges Recht ist und verstehe nicht, warum ihr das einschränken wollt. Ich war damals als Mutter eines Hortkindes auf der Seite der vom Streik betroffenen Eltern. Die Erzieher sind ja auch schlecht bezahlt, wieso hätten die nicht streiken sollen? Auch sie können sich in München bei Ganztagsarbeit oft keine Wohnung leisten.

Ich bin im übrigen keine Erzieherin und habe noch nie gestreikt, aber ich würde dieses mühsam erkämpfte Recht nicht so einfach einschränken. Es geht hier um ein fundamentales Arbeitnehmerrecht. Aber jetzt kommen wir noch ganz vom Thema ab.

 
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