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Geschrieben von Mehtab am 17.01.2018, 13:16 Uhr

Du bist da sehr großzügig, wenn es um die Vorteile des Beamtentums geht!

"Letztlich bleibt es auch einem Beamten frei gestellt, zu kündigen. Er kann es und kann sogar sein Pensionsansprüche mitnehmen."

Du tust so, als würden alle Beamten ihre Pensionen behalten können. Tatsächlich steht jedoch in dem von dir zitierten Artikel, dass nur der Bund für seine Beamten dies beschlossen hat.

"Nun hat der Bund für seine Beamten - nicht für die der Länder - die "Portabilität" eingeführt. Wer wechselt, darf seine Pensionsansprüche mitnehmen; das heißt, er bekommt von der Pensionsgrenze an trotzdem ein Altersgeld.

Noch'n Privileg? Langsam. Erstens ist es mit den Privilegien schon seit längerem nicht mehr so toll. Eigenbeteiligung beim Arzt, längere Arbeitszeiten, Anhebung der Altersgrenze - all das gibt es bei Beamten inzwischen auch. Zweitens, sofern sie bei Ländern und Kommunen arbeiten, müssen sie fast überall und seit Jahren damit rechnen, dass die Tariferhöhungen der Angestellten und Arbeiter ihnen verwehrt werden."

Wie das bei den anderen abläuft, kannst du hier lesen:

"Das neue Gesetz, zuvor bereits vom Bundestag beschlossen, sieht vor, dass Bundesbeamte auch dann eine Art Pension bekommen, wenn sie im Laufe ihres Berufslebens beschließen, in die Wirtschaft zu wechseln. Bisher war ihnen das faktisch verwehrt: Einmal Beamter, immer Beamter, so will es die Tradition in Deutschland, und wer diesen Status vor der Zeit aufgibt, verliert sämtliche Pensionsansprüche. Der Staat würde ihn zwar rückwirkend bei der Rentenversicherung anmelden - dort aber käme jemand, der zum Beispiel Anspruch auf 3200 Euro Pension hat, nur noch auf 1200 Euro Rente."

 
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