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Geschrieben von cube am 15.08.2019, 11:42 Uhr

Das ist ein Scherz, oder?

DAS würde ich als KL/Schule auf keinen Fall mitmachen. Die Klassenfahrt ist eine schulische Veranstaltung. Der betreffende Vater kann gerne als Betreuer mitfahren und sich dann um andere Kinder mit kümmern und ja, auch seinem Kind einen Gute-Nacht-Kuss geben.
Oder aber er bleibt zu Hause und bleibt auch da. Die KL/Schule muss das keineswegs mitmachen - Erziehungsberechtigter Hin- oder Her, weil eben schulische Veranstaltung. Die Schule entscheidet, ob Handys erlaubt sind oder nicht. Und die Schule entscheidet auch, das Eltern dort nicht erwünscht sind (das Kind benötigt diese Art der Betreuung ja nicht auf Grund von Krankheit oä).
Oder kommt der Vater auch jeden morgen mit in die Klasse und verabschiedet sich da mit einem Kuss?
Die Begründung "Erziehungsberechtigter" ist Quatsch - als Erziehungsberechtigter darf der Vater entscheiden, ob sein Kind mitfährt oder nicht. Aber bestimmte Wünsche innerhalb einer schulischen Veranstaltung durchsetzen beinhaltet es eben nicht.
Ich persönlich hätte in der Annahme, der Vater macht einen Scherz, vermutlich laut gelacht.
Und dann eher mutmaßt, ob der Vater sein Kind grundsätzlich so kontrolliert/klein hält und ob das noch dem Kindeswohl dient oder schon eher Anzeichen einer grenzwertigen Be- oder Erziehung ist.
Ist ja wohl immer noch ein Unterschied, ob Eltern ihre Kinder vermissen, befürchten dass diese Heimweh haben könnten etc oder ob ich darauf bestehe, auch bei einer Klassenfahrt mein Kind ins Bett zu bringen.

 
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