Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von leaelk am 01.04.2017, 9:20 Uhr

Check up 35

Die oben aufgeführten Leistungen sind nur dann Kassenleistungen, wenn es einen begründeten ärztlichen Verdacht gibt.
Ich habe z.B. auffällige Schilddrüsen Werte. In dem Zuge bekomme ich jährlich einen Schilddrüsen Ultraschall als Kassenleistung.
Wäre das nicht so, müsste ich diesen Ultraschall privat zahlen.

Ich bin Asthmatiker und bekomme 4 mal im Jahr einen LuFu als Kassenleistung.
Wäre ich nicht Asthmatiker, müsste ich diese selber zahlen.

usw.

Gezahlt wird das, was medizinisch wirklich notwendig ist. Alles andere ist Selbstzahler Leistung. Und das finde ich auch generell in Ordnung.
Und in manchen Bereichen ist es sogar so, das zwingend notwendige Dinge selber gezahlt werden müssen, weil die Kasse z.B. nur eine stationäre Behandlung übernimmt. Wenn man eine ambulante Behandlung möchte, dann muss man selber zahlen, weil die Kasse ambulant nicht als zielführend erachtet. (erlebe ich gerade selber.)
LG leaelk

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.