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Geschrieben von IngeA am 18.06.2018, 21:23 Uhr

Aus juristischer Sicht ist das der absolute Wahnsinn

In Bayern:

Begleitende Eltern sind rechtlich gesehen "Helfer":

- dürfen Beaufsichtigen, die Verantwortung bleibt aber bei der Lehrkraft, bzw. Beim Freistaat, auch bei durch schuldhaftes Verhalten verursachte Schäden.
- sind während der Aufsichtstätigkeit unfallversichert.

LG Inge

 
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