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Geschrieben von Dor am 18.06.2018, 20:42 Uhr

Aus juristischer Sicht ist das der absolute Wahnsinn

Salut

Du begibst dich auf echt dünnes Eis, wenn du als nicht LP an so einer Klassenfahrt teilnimmst und etwas passiert. Dasselbe gilt für die LP, die mit 26 SuS an ein Wasser fährt und sie schwimmen lässt!!!

Ich kann dazu nur sagen, nur die, die keine Ahnung haben von den Folgen, machen so was.

Ich kann der LP nur eine Weiterbildung in der "juristischen Verantwortung von Lehrpersonen" empfehlen.

Grüsse aus der CH.
Ich nehme mal an, dass die Gesetzeslage hier nicht soooo grundlegend verschieden ist wie in D was Klassenfahrten ect. betrifft.

 
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