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Geschrieben von Blueberry am 12.03.2023, 8:58 Uhr

Anoklauf Hamburg

Damit "herumlaufen" durfte er meines Wissens nicht, weil er nur eine WBK hatte und keinen Waffenschein. Aber ich gebe dir Recht, dass er dann wohl nicht vernünftig überprüft wurde, hinsichtlich seiner persönlichen Eignung, sondern lediglich die ordnungsgemäße Verwahrung der Waffe.

Aber weiß man, welchen Inhalt der anonyme Hinweis hatte? Also ob da auch Bezug zu den Inhalten seines Buches genommen wurde? Denn dann wäre es wohl wirklich ein Versäumnis. Reichsbürger kassiert man ja völlig zu Recht auch...

 
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