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Geschrieben von Sabine Corinna am 01.05.2013, 18:32 Uhr

lächerlich

Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Ich werde noch einmal nachfragen, wann der Schaden beim Lehrer gemeldet wurde.
Dann werde ich Kontakt mit unserer Haftpflichtversicherung aufnehmen damit diese sich um Regulierung des Schadens kümmern kann.
Lt. Schulordnung sind Aufnahmen auf dem Schulgelände verboten. Ich werde daher doch einmal nachfragen, wie dies bei Ausflügen gehandhabt wird.
Es ist tatsächlich so, dass fast alle Kinder in der Klasse Smartphones haben. Es wurde mir vom Lehrer nahe gelegt, meinem Sohn ebenfalls eines zu kaufen, damit er kein Außenseiter ist. Dazu fällt mir dann auch nichts mehr ein.
Wir sind zuhause bestens mit allen Medien ausgestattet. Der Sinn eines Smartphones in der Schule erschließt sich mir weiterhin nicht. Umso ärgerlicher finde ich, dass eben aus den Gründen, aus denen ich nicht möchte, dass mein Kind so etwas mit in die Schule bringt, wir jetzt einem anderen Kind die Kosten ersetzen sollen.
Nun ja, that´s life.
Nochmals vielen Dank für eure Denkanstöße

Sabine

 
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