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Geschrieben von Sabine Corinna am 01.05.2013, 7:30 Uhr

Beschädigung des IPhones eines Mitschülers

Guten Morgen,
ich habe gestern einen Anruf des Klassenlehrers meines Sohnes bekommen. Folgender Sachverhalt: Tagesausflug mit der Klasse. Beim Warten an der Haltestelle filmt ein Mitschüler unerlaubt meinen Sohn (12 Jahre). Dieser sagt 2x, dass er das nicht möchte. Mitschüler hört aber nicht auf. Mein Sohn wollte daher seine Hand zwischen sich und die Linse halten. Dabei ist er versehentlich gegen das IPhone gekommen und es ist runter gefallen.
Es ist auf die Rückseite gefallen, die Hülle hatte eine kleine Schramme. Der Mitschüler hat das IPhone kontrolliert und danach weiter damit Photos gemacht.
Das ganze ist vor 3 Wochen passiert. Gestern also der Anruf vom Klassenlehrer, da sich der Mitschüler an ihn gewandt hat. Auf dem Display ist ein schwarzer Fleck, der immer größer wird.
Ich habe dem Lehrer gesagt, dass ich mir erst mal von meinem Sohn den Sachverhalt schildern lassen möchte um dann zu entscheiden, wie wir weiter vorgehen.
Jetzt habe ich die Nacht darüber nach gegrübelt.
Einfach Haftpflichtversicherung melden? Sohn sagt, dass direkt nach dem Vorfall kein Schaden (außer dem Kratzer) festgestellt wurde. Macht es einen Unterschied, dass er unerlaubt gefilmt wurde? Übrigens soll mein Sohn aus genau diesen Gründen keine wertvollen Sachen mit in die Schule nehmen. Sohn ärgert sich sehr darüber. Blöde Angelegenheit.
Hat jemand hier schon einmal eine ähnliche Erfahrung gemacht? Wie seid ihr damit umgegangen? Wie sieht das ganze rechtlich aus?
Danke
Sabine

 
25 Antworten:

Re: Beschädigung des IPhones eines Mitschülers

Antwort von Dara am 01.05.2013, 7:50 Uhr

Hallo,

haben sich die Eltern des Jungen schon mit dir in Verbindung gesetzt? Die Frage ist nämlich , kann sich nach drei Wochen so ein Schaden zeigen? Das er deinen Sohn gefilmt hat ist doof allerdings finde ich kannst du das nicht anführen. Es war halt ein Handgemenge ......das kann passieren. Ich würde mich mit den Eltern kurzschließen. Ggf auch schon mal mit deiner Versicherung telefonieren. Diese schicken das iPhono nämlich ein und es wird überprüft. Also Ruhe bewahren. Ich wundere mich nur das so junge Kinder schon ein i Phon besitzen.

Lieben Gruss Dara

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Re: Beschädigung des IPhones eines Mitschülers

Antwort von Sabine Corinna am 01.05.2013, 8:00 Uhr

Danke für deine schnelle Antwort.
Nein, die Eltern haben sich nicht bei mir gemeldet. Das soll ich jetzt übernehmen. Ich habe mir auch schon überlegt es einfach der Haftpflicht zu melden. Auf eine Auseinandersetzung mit den Eltern bin ich nicht wirklich scharf. Allerdings ist das Filmen auf dem Schulgelände lt. Schulordnung verboten. Ob das auch auf den Ausflügen gilt? Weil ich dann im Gegenzug schon versuchen würde, dagegen vorzugehen.
Sehr zum Leidwesen meines Sohnes haben wirklich fast alle Kinder in der Klasse IPhones. Er nur ein normales Handy. Genau aus diesem Grund, damit er nicht ständig darauf aufpassen muss. Um so ärgerlicher, dass ich jetzt das IPhone eine Mitschülers bezahlen soll.
Wenn sich die Versicherung das anschaut, wäre ja schon einmal was. Dachte die Schadenhöhe ist dann doch nicht hoch genug, als dass ein Gutachter eingeschaltet wird.
LG
Sabine

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Re: Beschädigung des IPhones eines Mitschülers

Antwort von sibs1 am 01.05.2013, 8:10 Uhr

Hallo,

es stellt sich natürlich auch die Frage, ob der schwarze Fleck von diesem Sturz kommt. Nach 3 Wochen würde mir das schon ein wenig komisch vorkommen.

LG Sibs

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Ich würde es so machen:

Antwort von Vogelsängerin am 01.05.2013, 9:15 Uhr

Ich würde bei der Versicherung anrufen und den Fall schildern. In der Regel vertritt Dich nämlich die Versicherung auch gegen ungerechtfertigte Forderungen und sie werden in dem Fall schon klären, ob sie dafür aufkommen oder nicht. Du musst es nur bei Kenntnis (also zeitnah!!!) melden.

Was die Eltern des iPhone-Kindes betrifft würde ich die auf mich zukommen lassen. Sie melden einen Anspruch an, dann müssen sie diesen auch bei Euch geltend machen. Das würde ich abwarten und nicht im vorauseilenden Gehorsam "hier" schreien. Letztendlich ist ja wirklich nicht klar, ob das 3 Wochen später überhaupt von diesem Vorfall kommt.
Wenn sie sich bei Euch melden, teilst Du ihnen freundlich mit, dass es Dir leid tut und dass es eine Versicherung gibt, wo ihr den Schaden melden werdet. Die Versicherung wird sich dann vermutlich an den Geschädigten zwecks Fallaufnahme wenden und den Schaden prüfen. Finden die heraus, dass Euer Kind hier gar nicht schuld ist, darfst Du das ganze in Ruhe aussitzen.Auf keinen Fall sofort bezahlen!

Gut, dass Ihr eine Versicherung habt!

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Re: Ich würde es so machen:

Antwort von Vogelsängerin am 01.05.2013, 9:17 Uhr

Was das Filmen betrifft ist das juristisch gesehen wieder ein anderes "Delikt" und müsste zivilrechtlich verfolgt werden. D.h.: Ihr müsstet im Zweifelsfall Anzeige erstatten. Das wird aber vermutlich zu nichts führen und wegen Nichtigkeit eingestellt...ich würde DAS eher mit der Schule kommunizieren oder halt auch in einem Gespräch mit den Eltern klären.

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Re: Beschädigung des IPhones eines Mitschülers

Antwort von kruemel-inside am 01.05.2013, 9:19 Uhr

Schulausflüge sind Schulveranstaltungen.
Da würde ich erstmal die Schule/den Lehrer als Veranstalter fragen, ob Handys überhaupt erlaubt waren.
Bei uns in der Schule sind Handys verboten - auch auf Wandertagen.

Falls Handyverbot auf Wandertagen gilt:
* Hätte der Lehrer evtl. einschreiten können?
* Hat der Handybesitzer auf jeden Fall eine Teilschuld - denn das Handy durfte gar nicht mitgebracht werden.

Auch die Schulen haben eine Haftpflicht. Das war eine Schulveranstaltung, also erstmal klären was erlaubt war und dann schauen, welche Versicherung dafür zuständig wäre.

Vor Ort wurde der Schaden begutachtet. Drei Wochen später ein schwarzer Fleck auf dem Display -- das würde mich wundern, wenn die Versicherung das so einfach reguliert. Da kann in der Zeit danach noch viel mit dem Handy geschehen sein.

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Re: Beschädigung des IPhones eines Mitschülers

Antwort von Vogelsängerin am 01.05.2013, 10:02 Uhr

Aber zu dieser Klärung, WELCHE Versicherung zuständig ist, macht es Sinn, die eigene Versicherung zu fragen/anzurufen. Sollte sich herausstellen, dass sie doch in der Haftung sind, könnte die eigene Versicherung sonst ablehnen, weil der Schaden "zeitnah" - sprich: bei Kenntnis einer evtl. Anspruchserhebung - gemeldet werden muss.

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Genau

Antwort von Berlinga am 01.05.2013, 10:13 Uhr

Genau, der Versicherung melden und dann ist man raus aus der Nummer, die werden das klären und ich glaube nicht das es eine Zahlung geben wird.
Zeitgleich die Eltern schriftlich auffordern alle Fotos und Videos wo dein Sohn drauf ist zu löschen und den entsprechenden § dranhängen.

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Re: Beschädigung des IPhones eines Mitschülers

Antwort von ungewohnt am 01.05.2013, 10:39 Uhr

Nach 3 Wochen tritt dieser Schaden sicher nicht auf.
Ich hatte auch einmal einen angeblichen Schaden meines Sohnes in der Schule. Ich habe meiner Haftpflicht mitgeteilt, dass ich bezweifel, dass mein Sohn den Schaden verursacht hat und habe diese Zweifel erläutert.
Herauskam dann, dass auf Schulveranstaltungen sämtliche Schäden (außer mutwilliger Zerstörung) durch die Schulversicherung zu regulieren ist.
Ich würde erst mal abwarten, da ja noch gar keine 'Ansprüche geltend gemacht wurden. Das Telefonat des Lehrers zählt da sicher nicht, aber wenn es dich beruhigt, ruf bei deiner Haftpflicht an.

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in 3 Wochen kann viel passieren,

Antwort von SiJoJoFrAl am 01.05.2013, 13:03 Uhr

ich wuerde das gar nicht annehmen, denn in 3 Woche kann noch viel passiert sein. Eine Meldung direkt nach dem Unfall, ja, aber 3 Wochen spaeter, nein.
Ich wuerde es auch nicht meiner Versicherung melden, mit dem Schaden am Handy habt ihr meiner Meinung nach nichts mehr zu tun.

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Lächerlich, nach drei Wochen deinen Sohn zu beschuldigen

Antwort von Sailor am 01.05.2013, 14:17 Uhr

...zumal bei einem Fall auf die Rückseite dem Display gar nichts passieren kann. Wenn das Display einen schwarzen Fleck hat, dann hat es genau dort. wo der Fleck ist, einen zentralen Schlag abgekriegt oder ist punktuellem Druck ausgesetzt gewesen (typischerweise im vollgepackten Schulranzen). Dass so ein Fleck binnen weniger Stunden bis Tage größer wird, ist immer so, das ist die austretende Flüssigkeit im LCD.

Der Iphone-Besitzer hat wohl kürzlich - d.h. vor längstens 1-3 Tagen - selber Mist mit seinem Iphone gebaut und will es nun deinem Sohn anhängen

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Re: das kann man ja

Antwort von nugginuggi am 01.05.2013, 15:51 Uhr

beweisen , dass der andere June 3 wochen lang weiter gefilmt und benutz hat
würde das den Eltern sagen das hier was Faul ist, und sie den Sohn nochmals unter die Lupe nehmen.. NG

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lächerlich

Antwort von Eileen am 01.05.2013, 16:31 Uhr

Ich würde den Sachverhalt mit meiner Versicherung besprechen und fragen wie Du Dich verhalten sollst; da es doch mehr als zweifelhaft ist, daß der Schaden von Deinem Sohn verursacht wurde. 3 Wochen nach der "Tat" zu meckern ist etwas merkwürdig. Ausserdem verstehe ich nicht warum die Eltern sich an den Lehrer wenden ?????

Verstehe auch nicht warum es so viele Eltern gibt die ihren "Steppkes" so teuere sinnlose Geschenke machen.....anscheinend verdienen sie ihr Geld sehr "leicht".

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Re: lächerlich

Antwort von Sabine Corinna am 01.05.2013, 18:32 Uhr

Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Ich werde noch einmal nachfragen, wann der Schaden beim Lehrer gemeldet wurde.
Dann werde ich Kontakt mit unserer Haftpflichtversicherung aufnehmen damit diese sich um Regulierung des Schadens kümmern kann.
Lt. Schulordnung sind Aufnahmen auf dem Schulgelände verboten. Ich werde daher doch einmal nachfragen, wie dies bei Ausflügen gehandhabt wird.
Es ist tatsächlich so, dass fast alle Kinder in der Klasse Smartphones haben. Es wurde mir vom Lehrer nahe gelegt, meinem Sohn ebenfalls eines zu kaufen, damit er kein Außenseiter ist. Dazu fällt mir dann auch nichts mehr ein.
Wir sind zuhause bestens mit allen Medien ausgestattet. Der Sinn eines Smartphones in der Schule erschließt sich mir weiterhin nicht. Umso ärgerlicher finde ich, dass eben aus den Gründen, aus denen ich nicht möchte, dass mein Kind so etwas mit in die Schule bringt, wir jetzt einem anderen Kind die Kosten ersetzen sollen.
Nun ja, that´s life.
Nochmals vielen Dank für eure Denkanstöße

Sabine

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Warum ueberhaupt

Antwort von SiJoJoFrAl am 01.05.2013, 18:58 Uhr

mit deiner Versicherung reden?
ihr habt doch nichts mit dem Schaden zu tun? Es ist 3 Wochen her!
Scheinbar funzte das Handy seit dem Unfall tadellos! Auch wenn der Lehrer seit 3 Wochen weiss, dass dein Sohn es runterschmiss, heisst das nicht, dass der Schaden von diesem Sturz kam....ich finde das sehr merkwuerdig!

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Re: Warum ueberhaupt...google mal

Antwort von SiJoJoFrAl am 01.05.2013, 19:15 Uhr

http://www.google.de/search?client=chrome-mobile&sourceid=chrome-mobile&ie=UTF-8&q=iphone+displayschaden+nach+sturz#sclient=tablet-gws&client=chrome-mobile&q=iphone+displayschaden+nach+sturz+dunkler+fleck+wird+groesser&oq=iphone+displayschaden+nach+sturz+dunkler+fleck+wird+groesser&gs_l=tablet-gws.3...6760.10979.0.11461.14.14.0.0.0.0.563.3400.0j9j2j0j1j2.14.0...0.0...1c.1j4.11.tablet-gws-psy.7Qofrz4rySE&pbx=1&bav=on.2,or.r_cp.&fp=7c7ccc4e14522bac&biw=1280&bih=752




also was ich auf die Schnelle fand ist, dass die Flecken wohl immer sofort nach dem Sturz auftauchen und nicht erst Tage oder Wochen spaeter.
Du kannst auch mal bei Handy shops bzw Reparaturdiensten anrufen.

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Doch - unbedingt der Versicherung melden !

Antwort von .Anna. am 01.05.2013, 19:23 Uhr

Hallo,

der Rat kam schon und ich möchte ihn unterstützen :
Es ist geradezu ideal und genial, die Sache der Versicherung zu melden und genau so zu schildern wie ihr/Sohn sie erlebt(habt). Also den Grund für das Herunterfallen des iPhones schildern, dass danach nur eine kleine Schramme festgestellt wurde, ihr den evt. Schadensfall gerne früher gemeldet hättet, aber erst jetzt Wochen später angefragt wurde usw. Da ist nur wichtig, dass die Schilderung ggü der Versicherung wahrheitsgemäß ist.

Dem Klassenkameraden bzw. seinen Eltern (sofern von denen überhaupt etwas kommt ? Bisher ja wohl nicht) auf Nachfrage sagen, dass die Angelegenheit bei der Versicherung unter xxyz-Nummer liegt.

Dabei immer schön freundlich sein und betonen, dass im Fall eines Fehlverhaltens deines Sohnes ein Schaden selbstverständlich von der Versicherung beglichen wird. Ob ein Fehlverhalten vorliegt, werde ja die Versicherung klären, ggf. ein Gericht.

Das ist genau die richtige Vorgehensweise bei Schäden, die ein Kind evt. anrichtet.

Gruß Anna

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Ich schließe mich .Anna. auf jeden Fall dies der Versicherung melden

Antwort von Nathalie B. am 01.05.2013, 20:16 Uhr

Und besonders wie Anna sagt: immer schön freundlich bleiben, und auf die Entscheidung der Versicherung verweisen...

...Denn gerade dafür ist sie da. Um zu vermieden, da solche Vorfälle monatelang die Stimmung in der Klasse, (wie sonst auch unter Nachbarn, Freunden) vermiesen und es zu böseren Vorfällen kommt..

Ob das Problem wirklich durch Euren Sohn verursacht wurde, wird dann noch geklärt... Ihr habt auf jeden Fall Eure Pflicht erfüllt.

VG
nat

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Re: Ich schließe mich .Anna. auf jeden Fall dies der Versicherung melden

Antwort von SiJoJoFrAl am 01.05.2013, 20:27 Uhr

dann hoffe ich, dass die Versicherung sich der Sache ernsthaft annimmt und das wirklich prueft.
Fuer mich klingt es nach 'Frechheit siegt'.
Nach 3 Wochen finde ich es schon frech. Die Dinger sind laut google unheimlich empfindlich, das kann also auch durch jeden anderen kleinen Sturz/ Druck passiert sein. Und dass der Schaden erst nach Wochen aufgetreten sein soll, ist sehr suspekt.

Aber gut, die Versicherung prueft es hoffentlich!

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Re: lächerlich

Antwort von yellow_sky am 01.05.2013, 20:36 Uhr

" Es wurde mir vom Lehrer nahe gelegt, meinem Sohn ebenfalls eines zu kaufen, damit er kein Außenseiter ist."

ist das dein ernst? traurig :-(

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Re: Ersetzen, weil...

Antwort von Astrid am 02.05.2013, 12:15 Uhr

Hallo,

Smartphones vertragen es nicht, herunterzufallen. Genau das aber ist Deinem Sohn mit dem Handy des anderen Jungen passiert, egal warum. Dass die Folge damals nur ein Kratzer war, ist nicht gesagt. Meiner Tochter ist ihr eigenes Smartphone auch mal heruntergefallen und hatte seitdem in der Funktion eine Macke. Auch iPhones sind empfindlich.

Ich würde da kein so langes Brimborium drum machen, sondern es gleich der Haftpflichtversicherung melden. Denn was ist die Alternative? Ein Rechtsstreit? Dauer-Clinch mit den betroffenen Eltern? Ein schlechter Ruf Deines Sohnes, weil es sich natürlich herumsprechen wird, dass er einen Schaden, den er (wenn auch versehentlich) verursacht hat, nicht ersetzt hat?

Selbst wenn sich nicht mehr zweifelsfrei klären lässt, wie das Ganze passiert ist und ob der Schaden wirklich auf das Fallen des Geräts zurückzuführen ist - ich würde ihn in Ordnung bringen. Ich finde es dabei auch Quatsch zu fragen, ob das Filmen vielleicht "unerlaubt" war. Es ist normal, dass sich Jugendliche gegenseitig mal filmen! Daran würde ich mich ebenfalls jetzt nicht aufhängen, der Schaden und der Ärger wären doch viel größer als der Nutzen (wo wäre überhaupt der Nutzen...?).

LG

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Ob das Handy an der Stelle erlaubt war oder nicht spielt beim Schaden keine Rolle!

Antwort von shinead am 02.05.2013, 14:38 Uhr

Ich kann ja auch nicht einfach in ein im Halteverbot stehendes Auto Kratzer rein machen und mich dann darauf ausruhen, dass es dort steht.

Schulregeln brechen auch nicht die bundesweiten Gesetze. Ich würde mir daher die Puste sparen.

Dem Lehrer würde ich höflich mitteilen, dass sich zwecks der Schadenregulierung doch bitte die Eltern des iPhone-Besitzers bei Dir melden sollen (nicht umgekehrt), und Du dann selbstverständlich alles zur Regulierung in die Wege leiten wirst. Eine Schadensmeldung durch unbeteiligte Dritte (den Lehrer) würde ich nicht annehmen.

Dann der Versicherung melden, die lassen sich das Handy auf jeden Fall zuschicken und werden nach dem Gutachten entscheiden, ob sie den Schaden übernehmen oder ob der Sturz vor drei Wochen damit nichts zu tun hat.
Auch für Handyschäden werden Gutachten erstellt. Meist haben die Versicherer eigene Gutachter, da kostet das alles nicht viel.

Freundlich bleiben, um Regulierung bemüht, aber korrekt (und keine Ausreden suchen).

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seh ich anders....

Antwort von ungewohnt am 02.05.2013, 21:06 Uhr

Hab aber auch bei ner Versicherung gelernt und hier denke ich schon, dass jemand "auf Kosten der Versicherung" handeln will!. Ich habe auch ein Iphone und es ist schon öfter gefallen - es lebt und keine Displayschäden.....
Wer zahlt denn die ganzen Versicherunsschäden? Die Allgemeinheit !
Sorry,aber ich übernehme nur Schäden, die ich (oder meine Kinder) tatsächlich verursacht haben.
Und der Ruf? Da konter ich aber mit versuchtem Versicherungsbetrug.....
Klar, ist der Schaden wirklich von uns verursacht, zahlt die Versicherung
Aber in diesem Fall - vermutlich nicht.

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Versicherung melden und abwarten

Antwort von Alexa1978 am 03.05.2013, 13:08 Uhr

Wenn im Gutachten dann steht, dass der Schaden nicht von einem Sturz vor 3 Wochen stammen kann, darf dein Sohn dafür nicht verantwortlich gemacht werden!

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@Sabine

Antwort von Eileen am 05.05.2013, 9:21 Uhr

Quote"Es ist tatsächlich so, dass fast alle Kinder in der Klasse Smartphones haben. Es wurde mir vom Lehrer nahe gelegt, meinem Sohn ebenfalls eines zu kaufen, damit er kein Außenseiter ist. Dazu fällt mir dann auch nichts mehr ein."unquote

???? Geht es noch...ich finde es unglaublich was ich da lese.....und ich würde dies SICHER zum Thema beim nächsten Klassentreffen machen. Ich finde (ganz hart), daß Handys an den Schulen NIX zu suchen haben, ja sogar verboten werden sollen. Dieser Fall zeigt doch, daß die Schüler nicht so gut damit umgehen können (Filmen & Co.) als von den Eltern sugeriert wird. Ich habe auch letztens die Geschichte gehört, daß eine Trinkflasche im Rucksack eines 7-Klässlers ausgelaufen ist - das 450 Euro teuere Gerät war beschädigt. Unverständlich für mich warum Eltern ihren Teenagern so teuere Geräte kaufen. Auch wenn man das Geld "locker" hat. Die "Kinder" begreifen doch nicht mal im Ansatz wie viel Geld überhaupt 450 Euro sind, da sie durch Leichtsinnigkeit einfach in den Müll geworfen werden.

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