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Geschrieben von kruemel-inside am 01.05.2013, 9:19 Uhr

Beschädigung des IPhones eines Mitschülers

Schulausflüge sind Schulveranstaltungen.
Da würde ich erstmal die Schule/den Lehrer als Veranstalter fragen, ob Handys überhaupt erlaubt waren.
Bei uns in der Schule sind Handys verboten - auch auf Wandertagen.

Falls Handyverbot auf Wandertagen gilt:
* Hätte der Lehrer evtl. einschreiten können?
* Hat der Handybesitzer auf jeden Fall eine Teilschuld - denn das Handy durfte gar nicht mitgebracht werden.

Auch die Schulen haben eine Haftpflicht. Das war eine Schulveranstaltung, also erstmal klären was erlaubt war und dann schauen, welche Versicherung dafür zuständig wäre.

Vor Ort wurde der Schaden begutachtet. Drei Wochen später ein schwarzer Fleck auf dem Display -- das würde mich wundern, wenn die Versicherung das so einfach reguliert. Da kann in der Zeit danach noch viel mit dem Handy geschehen sein.

 
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