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Geschrieben von Vogelsängerin am 01.05.2013, 9:17 Uhr

Ich würde es so machen:

Was das Filmen betrifft ist das juristisch gesehen wieder ein anderes "Delikt" und müsste zivilrechtlich verfolgt werden. D.h.: Ihr müsstet im Zweifelsfall Anzeige erstatten. Das wird aber vermutlich zu nichts führen und wegen Nichtigkeit eingestellt...ich würde DAS eher mit der Schule kommunizieren oder halt auch in einem Gespräch mit den Eltern klären.

 
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