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Geschrieben von Vogelsängerin am 01.05.2013, 10:02 Uhr

Beschädigung des IPhones eines Mitschülers

Aber zu dieser Klärung, WELCHE Versicherung zuständig ist, macht es Sinn, die eigene Versicherung zu fragen/anzurufen. Sollte sich herausstellen, dass sie doch in der Haftung sind, könnte die eigene Versicherung sonst ablehnen, weil der Schaden "zeitnah" - sprich: bei Kenntnis einer evtl. Anspruchserhebung - gemeldet werden muss.

 
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