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Geschrieben von Henni am 29.06.2012, 17:12 Uhr

Doch mozipan!

Das ist ABSOLUT möglich, es geht da ´ja auch um der RECHT der anderen Schüler auf störungsfreien Unterricht! Wenn cih einen SCh+üler entfernen muss weil es IN der Klasse nciht geht dann behalte cih dennoch die Aufsichtspflicht. wenn ich die an niemanden abgeben kann( nachbarkasse, Schulleiter, wer auch immer) dann KANN ich sie nciht erfüllen und somit KANN der Junge nciht ind er Schule bleiben! er MUSS also abgeholt werden, wie ZB auf jeder Klassenfahrt etc auch! )Sollten die Eltern ihn dann nciht abholen KÖNNEN (wegen Arbeit etc) dann überträgt man ihnen aber die Aufsichtspflicht zurück und schickts Früchtchen so heim. Bei SChülern ab KLasse 5 aufwärts idR kein problem!

 
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