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Geschrieben von lejaki am 05.09.2018, 17:29 Uhr

Bafögverlängerung

Es gibt nur wenige Gründe, wann man nach Ende der Regelstudienzeit Chancen auf Verlängerung der Bafögzahlung hat (u.a. Kindererziehungszeit, Plegefall in der Familie, Behinderung ect)

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fhd.php

Einer der Gründe ist das Verschulden der Hochschule. Ist jetzt die Frage, ist es Schul der Hochschule mit den Noten aus dem 2. Semester? Kann man das nachweisen?
Dann würde ich das mit den entsprechenden Nachweisen zum Bafögamt schicken.

Warum fehlen denn die Noten? Nur bei ihr oder bei anderen aus ihrem Semester auch? Wie reagiert da die Hochschule auf Nachfrage?

Sind denn jetzt die fehlenden Noten das Problem oder das Pflichtpraktikum oder beides?

Falls es "nur" das Pflichtraktikum ist, warum hat sie dieses nicht in der Regelstudienzeit geschafft? Dann müssten das Problem ja auch noch andere Studenten haben. Das wird sicher nicht als Grund anerkannt werden.

Und warum kann sie ihr Studium nicht beenden, wenn sie kein Bafög bekommt?

Wenn sie fast alles zusammen hat, muss sie denn noch viel zu Uni?

Dann muss sie sich eben zur Not das letzte Semester mit einem Nebenjob über Wasser halten. Das müssen viele andere Studenten das ganze Studium lang .
Wäre zumindest die bessere Alternative als nicht zu beenden (wenn ihr ihr finanziell nicht helfen könnt - Kindergeld ist sicher drin, oder?)

Alternativ kann sie für das Semester, was sie noch dran hängen muss bei der KfW einen Studienkredit beantragen. Höchstsumme ca 630€/Monat, allerdings als verzinstens Volldarlehen, was 2 Jahre nach Studienende zurückgezahlt werden muss.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/Finanzierungsangebote/KfW-Studienkredit-(174)/

 
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