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Geschrieben von Ebba am 15.06.2010, 16:32 Uhr

Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Wenn das Geld tatsächlich zur "freien Verfügung" steht, dann ist es in der Tat latte, was das Kind sich davon kauft.
Nur, wenn ein Kind einen Laden betritt um sich ein paar Schuhe zu kaufen, dann kann sich der Käufer nicht sicher sein, dass es den Kauf von Geld tätigen will, dass zur "freien Verfügung" steht, weil Schuhe, m.M.n. in aller Regel eben nicht vom Taschengeld gekauft werden. Meist geben die Eltern dem Kind eine Summe zum Schuhe kaufen mit und haben auch eine andere Vorstellung von dem zu kaufenden Paar Schuhe als Stöckelschuhe.
Unter diesen konkreten Umständen "Stöckelschuhekauf", finde ich es vollkommen in Ordnung und sogar richtig, dass die Verkäuferin sich an die Eltern gewandt hat.
Hätte das Kind sich ein paar "vernünftige" Schuhe gekauft, wäre der Anruf wahrscheinlich nicht getätigt worden, weil die Verkäuferin dann davon ausgegangen wäre, dass dieser Kauf dem entspricht, was sich die Eltern so vorgestellt haben als sie dem Kind das Geld für den Schuhekauf mitgegeben haben oder eben der Kauf von dem "zur freien Verfügung" stehenden Taschengeld getätigt wird.

 
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