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Geschrieben von Anda am 15.06.2010, 11:02 Uhr

Der Taschengeldparagraph

ist aber eine Tatsache. Dass du die Schuhe nicht zurücknehmen musst, selbst wenn sie getragen sein sollten, halte ich für fraglich. Es ist ja zumindest unwahrscheinlich, dass ein normales dreizehnjähriges Mädchen sich hochwertige Schuhe (sofern es denn hochwertige Schuhe waren) von ihrem Taschengeld leisten kann.

Das habe ich dazu gefunden:

-alle Dinge, die so teuer sind, dass sie ein Kind/ein Jugendlicher mit dem normalen Taschengeld nicht bezahlen kann

Der Taschengeldparagraph wurde nicht geschaffen, damit Eltern nach jedem größeren Einkauf ihrer Kinder das Gekaufte wieder zurück in den Laden bringen können - weil sie den Kauf unsinnig finden oder weil es sich ihr Kind im Nachhinein anders überlegt hat.

Dank des Taschengeldparagraphen ist es für Kinder einfacher, kleine Alltagsgeschäfte zu erledigen und zu lernen, mit ihrem Geld umzugehen.

!!!!!!!Bei teuren Einkäufen kann der Verkäufer dennoch eine Einwilligung der Eltern verlangen. Auch können Eltern den Kauf nachträglich rückgängig machen.!!!!!

aus http://wiki.familieninsel.de/index.php/Taschengeldparagraph

Für mich bedeutet das:
Falls es sich um ein Paar "teure" Schuhe handelt,
1. hat die Verkäuferin richtig gehandelt
2. müsstest du die Schuhe zurücknehmen

LG
Anda

 
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