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Geschrieben von Ebba am 15.06.2010, 8:04 Uhr

Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Ich dagegen finde das Verhalten der Verkäuferin vollkommen korrekt, zumindest so lange, wie ich nicht weiß, wie teuer die Schuhe waren und was genau für Absätze das waren. In keinem Fall finde ich es aber "übergriffig".

Wie hinlänglich bekannt ist können Minderjährige zwischen dem 7. und 18. LJ nur bedingt wirksam Rechtsgeschäfte abschließen. Vielmehr bedarf der wirksame Abschluss der vorherigen Zustimmung bzw. nachträglichen Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten.

Auf der halbwegs sicheren Seite ist der Verkäufer nur, wenn der Kauf durch den Minderjährigen mit Mitteln bewirkt wird, die einem / seinem Taschengeld entspringen könnten.

Vermutlich hat die Schuhverkäuferin es schon des öfteren erlebt oder davon gehört, dass Eltern die möglicherweise schon auf dem Heimweg getragenen, Absatzschuhe erbost ins Geschäft zurückgetragen haben und sie hatte den Schaden.

Mir wäre es durchaus recht, wenn ein Händler mich anruft, bevor er mit meiner noch minderjährigen Tochter ein Geschäft abschließt, dass ihm seltsam erscheint. Und 7 cm Absätze sind für eine 13 jährige schon seltsam IMHO, zumindest dann, wenn es sich zB um Pfennigabsätze handelt.

 
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