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Geschrieben von sunrise99 am 14.06.2010, 21:24 Uhr

Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Hallo,

ich muss hier mal nachfragen, was ihr davon haltet.
Mein Freund ist alleinerziehender Vater einer 13jährigen Tochter.
Sie kaufte sich heut

 
32 Antworten:

Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von sunrise99 am 14.06.2010, 21:32 Uhr

super Text fehlt, wo ist der hin????

Nochmal..

Sie kaufte sich heute Schuhe mit 7cm Absätze. Die Verkäuferin wollte ihr die nicht verkaufen, erst nach telefonischer Absprache mit ihm, bekam sie die Schuhe mit.

Er findet sie zwar auch zu hoch, aber es war ja ihr Geld, so seine Antwort.
Seh nur ich das völlig anders?? Oder zu eng?.
Ich hätte es nicht erlaubt.
Was meint Ihr?

LG Nicole

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von +emfut+ am 14.06.2010, 23:34 Uhr

Ganz ehrlich:
Wenn mich eine VERKÄUFERIN anruft, ob sie das meiner Tochter verkaufen darf, dann erlaube ich das - schon aus Protest gegen das absolut übergriffige Verhalten einer Servicekraft.

Natürlich darf keine Verkäuferin Alkohol an 10jährige oder Zigaretten an 12jährige verkaufen - aber an der Klamottenfront gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen, und deswegen geht sie das einen feuchten Dreck an, was ein junges Mädchen (woher weiß sie überhaupt das Alter? - Eine Ausweispflicht für Absatzschuhe besteht meines Wissens nicht!) kauft oder nicht kauft.

Fumi hat sich mal ein Kleid gekauft, das ich absolut untragbar finde. Mir war/ist das insofern egal, als daß sie dafür ihr Taschengeld aufgewendet hat. Ich bestimme nicht, was sie sich kauft - ich bestimme lediglich, wann sie das trägt, und das Kleid durfte sie bisher genau ein Mal tragen und da sah man vor lauter Jacke drüber und Legging drunter nicht mehr viel von dem Kleid. Ihr Problem - sie hätte es auch zurückbringen können.

Zum Absatzschuh-Thema konkret: Das kommt komplett auf den Absatz an. Ich Rabenmutter habe Fumi letzte Woche zum 14. Geburtstag Espadrilles mit einem 7cm-Keilabsatz gekauft. Durch die Keilform sieht das okay aus und ist bequem, die Schuhe sind "für gut" gedacht, und Fumi hat sich ein Loch in den Bauch gefreut. Bei Pfennigabsätzen oder sowas in der Art hätte ich gestreikt, und die 10cm-Keilabsätze daneben fand ich dann auch zu hoch. Es gab aber auch andere klobigere Absätze, die ich okay fand - ich weiß nicht genau, wie hoch die waren, aber viel weniger wird das auch nicht gewesen sein. Der Deal ist, daß sie die Schuhe einmal (zum Herzeigen) in die Schule anziehen darf, danach sind die Schuhe eben "für gut". Am WE trug sie sie das erste Mal bei der Taufe ihrer Cousine.

Ich finde das Verhalten der Verkäuferin absolut indiskutabel - und auch Dich geht das nicht wirklich etwas an.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von Ebba am 15.06.2010, 8:04 Uhr

Ich dagegen finde das Verhalten der Verkäuferin vollkommen korrekt, zumindest so lange, wie ich nicht weiß, wie teuer die Schuhe waren und was genau für Absätze das waren. In keinem Fall finde ich es aber "übergriffig".

Wie hinlänglich bekannt ist können Minderjährige zwischen dem 7. und 18. LJ nur bedingt wirksam Rechtsgeschäfte abschließen. Vielmehr bedarf der wirksame Abschluss der vorherigen Zustimmung bzw. nachträglichen Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten.

Auf der halbwegs sicheren Seite ist der Verkäufer nur, wenn der Kauf durch den Minderjährigen mit Mitteln bewirkt wird, die einem / seinem Taschengeld entspringen könnten.

Vermutlich hat die Schuhverkäuferin es schon des öfteren erlebt oder davon gehört, dass Eltern die möglicherweise schon auf dem Heimweg getragenen, Absatzschuhe erbost ins Geschäft zurückgetragen haben und sie hatte den Schaden.

Mir wäre es durchaus recht, wenn ein Händler mich anruft, bevor er mit meiner noch minderjährigen Tochter ein Geschäft abschließt, dass ihm seltsam erscheint. Und 7 cm Absätze sind für eine 13 jährige schon seltsam IMHO, zumindest dann, wenn es sich zB um Pfennigabsätze handelt.

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von Fredda am 15.06.2010, 9:26 Uhr

Guten Morgen!

Ich unterschreibe bei Ebba. Einfach wegen der rechtlichen Konsequenzen für die Verkäuferin finde ich den Anruf ok. (Davon abgesehen ist er auch wegen der Konsequenzen für das kindliche Skelett ok... Ich kenne genug Frauen, die total verkürzte Sehnen haben wegen solcher Schuhe.)

Meine Kinder sind noch jünger, und wir halten es bisher so, gekauft wird zusammen, dafür rede ich bei der Auswahl, was zu welchem Anlaß getragen wird, nur sehr spärlich rein.

Lg

Fredda

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Bin auch Ebbas Meinung

Antwort von like am 15.06.2010, 9:32 Uhr

Ich würde als Mutter einer 13-Jährigen die Schuhe umgehend ins Geschäft zurücktragen und dann hat natürlich der Laden den Schaden, falls die Dinger wirklich schon getragen wurden.
Deshalb aus Sicht der Verkäuferin völlig verständlich. Der Anruf kostet nichts (außer evtl. bei wie Emfut denkenden Müttern ein leichtes Grollen), verhindert aber unter Umständen weiteren Ärger.

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von vallie am 15.06.2010, 9:51 Uhr

meine tochter hätte die telefonnummer gar nicht rausgerückt....

schuhe gibt es heutzutage doch schon für 15 bis 20€, das ist nicht mal das taschengeld, das meine tochter in einem monat bekommt.
insofern finde ich es von der verkäuferin auch unangemessen, da so eine welle zu machen, es sei denn die schuhe kosten 100€ oder mehr.

eine andere geschichte ist: darf eine 13jährige 7cm schuhe TRAGEN? ( kaufen nach §110 bgb eben schon )

meine tochter hat sich mit 14 ankle-boots gekauft, keine ahnung, wieviele cm das waren. ich war etwas verwirrt und erstaunt, aber ich habe nichts gesagt, als sie am selben tag mit diesen schuhen an den füßen noch auf eine jugendparty ging.
es war das erste und einzige mal, sie KROCH fast heim, weil ihr die füße so weh getan haben. seitdem liegen die schuh in der ecke.
manche dinge erledigen sich von allein.

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von nicosma am 15.06.2010, 10:33 Uhr

Warum nicht?? Kommt evt auf den Anlass an, wo sie getragen werden.

Und ich finde da gibt es schlimmeres.Schau Dir manchmal die Miniröcke oder die sexy Oberteile an... das wäre für mich eher ein nein.

Und was die Verkäuferin angeht...also ich käm nie im Leben darauf die Eltern anzurufenund zu fragen.
Würde evt sagen, das ich sie weglegen würde und sie nochmal mit einem Elternteil wieder kommen soll.

Und was die Rückgabe angeht, man muss keine getragenen Schuhe zurücknehmen, auch wenn die Eltern es wollen.
Umtausch und Rückgabe erfolgt unter den Bedingungen des Ladens (bei uns zb nur ungetragene Ware mit Ettiket mit Kassenbon innerhalb von 4 Wochen )
Reklamation ist was anderes!!

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von +emfut+ am 15.06.2010, 10:52 Uhr

Falsch: Taschengeldparagraph.

Ein Geschäft mit einem 13jährigen Kind, das über das Taschengeld hinaus geht, ist schwebend unwirksam bis zur Zustimmung der Eltern.

Aber:
Bei dem Mädel ging es ja wohl um Taschengeld, insofern gilt das da nicht.

Und:
Ich erziehe meine Kinder nicht am Telefon in Anwesenheit feixender, Ätschbätsch-gesichtiger VerkäuferInnen. Niemals würde ich einem meiner Kinder diese Blöße geben. Darum geht es mir. Diskussionen zum Thema angemessene Kleidung führe ich nicht in der Öffentlichkeit - Fumi zuliebe. Ich selber bin in einem Alter, wo mich meine Außenwirkung ziemlich kalt läßt. Fumi ist - wie fast alle Kinder in dem Alter - sehr auf ihre Wirkung bedacht. Ein Laden, in dem die Verkäuferin einen "Ich rufe Deine Mama an"-Dings abziehen würde, würde sie nie wieder betreten vor Peinlichkeit - und ich kann es verstehen, in dem Alter war ich genauso.

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von nicosma am 15.06.2010, 10:56 Uhr

ja, aber bis zu welcher Höhe zählt es als Taschengeld??

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Der Taschengeldparagraph

Antwort von Anda am 15.06.2010, 11:02 Uhr

ist aber eine Tatsache. Dass du die Schuhe nicht zurücknehmen musst, selbst wenn sie getragen sein sollten, halte ich für fraglich. Es ist ja zumindest unwahrscheinlich, dass ein normales dreizehnjähriges Mädchen sich hochwertige Schuhe (sofern es denn hochwertige Schuhe waren) von ihrem Taschengeld leisten kann.

Das habe ich dazu gefunden:

-alle Dinge, die so teuer sind, dass sie ein Kind/ein Jugendlicher mit dem normalen Taschengeld nicht bezahlen kann

Der Taschengeldparagraph wurde nicht geschaffen, damit Eltern nach jedem größeren Einkauf ihrer Kinder das Gekaufte wieder zurück in den Laden bringen können - weil sie den Kauf unsinnig finden oder weil es sich ihr Kind im Nachhinein anders überlegt hat.

Dank des Taschengeldparagraphen ist es für Kinder einfacher, kleine Alltagsgeschäfte zu erledigen und zu lernen, mit ihrem Geld umzugehen.

!!!!!!!Bei teuren Einkäufen kann der Verkäufer dennoch eine Einwilligung der Eltern verlangen. Auch können Eltern den Kauf nachträglich rückgängig machen.!!!!!

aus http://wiki.familieninsel.de/index.php/Taschengeldparagraph

Für mich bedeutet das:
Falls es sich um ein Paar "teure" Schuhe handelt,
1. hat die Verkäuferin richtig gehandelt
2. müsstest du die Schuhe zurücknehmen

LG
Anda

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Ich glaube aber,

Antwort von Anda am 15.06.2010, 11:16 Uhr

im Ursprungsposting ging es gar nicht mal um das Verhalten der Verkäuferin, sondern darum, dass die Absätze 7 cm hoch sind.
Nun, ich persönlich finde 7cm Absätze für 13jährige unangemessen.
LG
Anda

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von Graupapagei3 am 15.06.2010, 11:47 Uhr

Meine Kinder betreiben Tanzsport und da sind ab den Juniorenklassen (also ab 11) 5cm erlaubt, ab 13 gibt es keine Höhenbeschränkung mehr.

Na ja und wenn Töchterlein alt genug ist, darf sie die Höhe, die im Training erlaubt ist, sicher auch bei privaten Schuhen tragen solange sie das möchte und es nicht jeden Tag stundenlang ist.

Kommt doch immer auch auf die Art des Schuhs, die Art des Absatzes und das Gesamterscheinungsbild an.

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von Ebba am 15.06.2010, 15:44 Uhr

"Schuhe gibt es heutzutage doch schon für 15 bis 20€, das ist nicht mal das taschengeld, das meine tochter in einem monat bekommt."


Zum einen wissen wir nicht, wie teuer die Schuhe im konkreten Fall fahren, zum anderen ist das m.M.n. aber auch völlig unerheblich. Für gewöhnlich werden Schuhe nicht vom Taschengeld gekauft, davon geht vermutlich ein Verkäufer auch erst Mal aus.

Der Kaufvertrag über die Schuhe kann aus diesem Gesichtspunkt heraus, egal wie teuer die Schuhe waren, schwebend unwirksam sein. Denkbar wäre ja ohne Weiteres, dass die Eltern dem Kind das Geld zum Kauf von "vernünftigem" Schuhwerk mitgegeben haben und sich das Kind über diese Vorgabe hinwegsetzt. Zu Lasten der Verkäufers. Warum soll er sich diesem Risiko aussetzen?

Vielleicht besser erklärt:
"In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss."
http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von Ebba am 15.06.2010, 15:46 Uhr

"Bei dem Mädel ging es ja wohl um Taschengeld, insofern gilt das da nicht."

Das ergibt sich woraus?

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eben solche schuhe...

Antwort von vallie am 15.06.2010, 15:58 Uhr

werden vom taschengeld gekauft.
oder meinst du, ich zahle 7cm-stöckel????

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von +emfut+ am 15.06.2010, 16:14 Uhr

Zitat aus dem UP:
"Er findet sie zwar auch zu hoch, aber es war ja ihr Geld, so seine Antwort."

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von Ebba am 15.06.2010, 16:17 Uhr

Uups, habe ich überlesen. Dabei habe ich extra noch mal in das OP geguckt. Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil :-).

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von +emfut+ am 15.06.2010, 16:18 Uhr

"Zur freien Verfügung" heißt "zur freien Verfügung".

Ist es nicht latte, ob das Kind sich von 15,- Euro Taschengeld billige Stöckelschuhe kauft oder 15 Hamburger? Also so rein findet-Mama-doof-technisch, gesundheitstechnisch und auch sonst-technisch? Zumal das Kind die 15 Hamburger stante pede in sich reinschiebt, ich das Tragen der Schuhe dann aber doch reglementieren kann (so es sich, wie bei Vallie-Tochter, nicht von selbst erledigt)?

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Re: eben solche schuhe...

Antwort von Ebba am 15.06.2010, 16:24 Uhr

"... oder meinst du, ich zahle 7cm-stöckel????"

Nö, meine ich nicht und die Schuhverkäuferin denkt sich das sicher auch und fragt darum lieber noch mal nach ob der Kauf wirklich von Taschengeld bezahlt wird oder von den Eltern genehmigt ist.

Ich kann die ablehnenden Reaktionen hier wirklich nicht nachvolllziehen. Ich hätte überhaupt kein Problem damit, wenn die Verkäuferin mich anrufen würde, zumindest wenn das Kind im Grunde noch deutlich zu jung für das begehrte Gut ist. Und auch wenn ich mit dem Kauf der Schuhe einverstanden wäre, warum auch immer. so könnte ich ihr Anliegen doch verstehen. Sicher wären Eltern schon so manchesmal froh gewesen, wenn ein Händler etwas mitdenken würde.
Ich wäre auch nicht sauer oder verwundert wenn unsere Tochter unsere Telefonnr. nennen würde. Immerhin steht sie im Telefonbuch und ist keineswegs geheim u. der Zweck ist in keiner Weise unseriös.

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ich habe soeben nachgemessen

Antwort von vallie am 15.06.2010, 16:26 Uhr

diese ankle-boots sind auch 7cm hoch.
gekostet haben sie 30€ bei tally-well ( wenn man das so schreibt ).
ebenso habe ich kind1 interviewt, ob sie jemand gefragt hätte, ob sie die schuhe kaufen darf. nein. was hätte sie gemacht? der verkaufsfrau einen voge gezeigt und wär gegangen, um selbige schuhe woanders zu erstehen.
das geld ward beim babysitten verdient worden.
des weiteren finde ich so manch t-shirt oder bh meiner süßen nicht wirklich altersgemäß, hosen manchmal einfach nicht richtig passend.
wenn mich da alle anrufen würden....

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deutlich zu jung für das begehrte gut???

Antwort von vallie am 15.06.2010, 16:28 Uhr

wer entscheidet das bei schuhen?

eine verkäuferin? die vielleicht gar nicht weiß, wie alt das kind ist?
gsd gibt es noch keine altersfreigabe bei schuhen.

meine festnetznummer steht nicht im telefonbuch.

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von Ebba am 15.06.2010, 16:32 Uhr

Wenn das Geld tatsächlich zur "freien Verfügung" steht, dann ist es in der Tat latte, was das Kind sich davon kauft.
Nur, wenn ein Kind einen Laden betritt um sich ein paar Schuhe zu kaufen, dann kann sich der Käufer nicht sicher sein, dass es den Kauf von Geld tätigen will, dass zur "freien Verfügung" steht, weil Schuhe, m.M.n. in aller Regel eben nicht vom Taschengeld gekauft werden. Meist geben die Eltern dem Kind eine Summe zum Schuhe kaufen mit und haben auch eine andere Vorstellung von dem zu kaufenden Paar Schuhe als Stöckelschuhe.
Unter diesen konkreten Umständen "Stöckelschuhekauf", finde ich es vollkommen in Ordnung und sogar richtig, dass die Verkäuferin sich an die Eltern gewandt hat.
Hätte das Kind sich ein paar "vernünftige" Schuhe gekauft, wäre der Anruf wahrscheinlich nicht getätigt worden, weil die Verkäuferin dann davon ausgegangen wäre, dass dieser Kauf dem entspricht, was sich die Eltern so vorgestellt haben als sie dem Kind das Geld für den Schuhekauf mitgegeben haben oder eben der Kauf von dem "zur freien Verfügung" stehenden Taschengeld getätigt wird.

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Re: deutlich zu jung für das begehrte gut???

Antwort von Ebba am 15.06.2010, 16:35 Uhr

"wer entscheidet das bei schuhen?"

Die Eltern, wenn sie die Schuhe bezahlen.

Die Verkäuferin weiß nicht wie alt das Kind ist, aber vielleicht hat sie so eine Ahnung und die Altersfreigabe beim Schuhekauf liegt, sofern sie nicht vom Taschengeld gekauft werden, bei 18 Jahren ;-).

Und was die Telefonnr. betrifft. Auch wenn sie nicht im Telefonbuch steht, machst Du immer so ein Geheimnis daraus? Schreibst Du sie nicht auf Aufträge die du erteilst? Gibst sie an Geschäfte mit der Bitte um Rückruf? GIbt Deine Tochter sie nicht an Freunde weiter?

Eine Telefonnr. an eine Verkäuferin zu geben um eine Nachfrage zu ermöglichen ist doch nun wirklich nichts anrüchiges.

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Re: deutlich zu jung für das begehrte gut???

Antwort von vallie am 15.06.2010, 16:47 Uhr

wir wissen ja immer noch nicht, ob diese schuhe 300€ gekostet haben, dann kann ich diesen bohei verstehen.
bei einer summe bis zu 100€ würde ich bei einem kind von 13, das ja auch schon zeitungen austragen darf, immer noch und immer wieder von taschengeld ausgehen.

nein, meine festnetznummer gebe ich sehr selten raus, meine tochter hat ihr eigenes telefon

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@nicosmama

Antwort von mozipan am 15.06.2010, 16:55 Uhr

Es handelt sich beim sog. Taschengeldparagraph um den § 110 BGB

In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.

Es gibt dafür keine Höchstgrenze.

Wenn der ERziehungsberechtigte die Enrede der der schwebenden Unwirksamkeit erhebt, schließt er damit aus, dass es sich um Taschengeld gehandelt hat. Glaubt der Verkäufer ihm nicht, dass es sich nicht um Taschengeld gehandelt hat und lässt diese Einrede nicht gelten, muss das ganze vor Gericht geklärt werden.

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von +emfut+ am 15.06.2010, 18:48 Uhr

Aber eine Verkäuferin ist nicht der verlängerte Erziehungsarm der Eltern. Das ist - schlicht und ergreifend - nicht ihr Job. Auch deswegen, weil jede Verkäuferin andere Grenzen zieht, aus ihrem eigenen Erfahrungs- und Meinungsschatz heraus.

Soll die Firma Reno jetzt Handlungsanweisungen an ihre Verkäuferinnen herausgeben? "Unter 14 Jahren sind maximal 5 cm Absätze und 20,- Euro ohne Nachfrage erlaubt, unter 16 Jahren ist es bis 50,- Euro und 8 cm okay, dann bis 18 sind 100,- Euro und 10 cm nicht genehmigungspflichtig" - oder wie soll das sein?

Der Gesetzgeber hat den Eltern über den sog. Taschengeldparagraphen die Möglichkeit gegeben, katastrophale Fehlkäufe des Nachwuchses nachträglich unwirksam zu machen. Mehr braucht es nicht. Sonst sind wir beim Überwachungsstaat, der Fehler verhindert - und wir wissen doch genau, daß man aus Fehlern mehr lernt als aus irgendwas anderem.

Daß ein Schuh mit 7 cm für ein 13jähriges Kind nicht angemessen sind, ist die Privatmeinung der Verkäuferin. Die Meinung darf sie haben, aber es steht ihr nicht zu, ein fremdes Kind zu erziehen bzw. bei einem ihr fremden Kind die Hilfserzieherin zu spielen.

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von Ebba am 15.06.2010, 19:29 Uhr

"Aber eine Verkäuferin ist nicht der verlängerte Erziehungsarm der Eltern. Das ist - schlicht und ergreifend - nicht ihr Job"

Ne, ist sie nicht. Sie handelt hier aber auch nicht als Erzieherin des Kindes sondern im Eigeninteresse. Sie hat nämlich keine Lust hinterher von erbosten Eltern ramponierte Schuhe entgegen nehmen und die Kohle wieder rausrücken zu müssen.
Stichwort: schwebend unwirksamer Kaufvertrag mit beschränkt Geschäftsfähigen
und dass im konkreten Einzelfall die Schuhe vom Taschengeld gekauft wurden konnte sie nicht wissen.

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von +emfut+ am 15.06.2010, 20:01 Uhr

Ich glaube, daß die Kosten für tausende Telefonate plus die Personalkosten plus der Kundenverlust wegen genervter Teenager im Endeffekt teurer ist als das eine Paar 20-Euro-Schuhe pro Jahr, das da ramponiert unter Berufung auf den Taschengeldparagraphen zurückgegeben wird.

Zumal die Eltern im Ernstfall vor Gericht bei 20-Euro-Schuhen eher nicht durchkommen mit dem Taschengeldparagraphen und einer 13jährigen.

Wenn das ein Edelschuhladen gewesen ist und die Schuhe 300 Tacken gekostet haben, dann magst Du recht haben: Da ist der Anruf billiger, die Verkäuferinnen stehen eh nur herum, die können auf Teenager-Kunden gerne verzichten UND es besteht eine reelle Chance, daß die Eltern vor Gericht damit durchkommen.

Aber ich rechne immer noch nicht damit, daß die Schuhe deutlich mehr als 20 Euronen gekostet haben.

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von Petsy am 15.06.2010, 20:12 Uhr

wie wahr! Ist alles ziemlich überzogen, hab auch noch nie gehört- bis heute-, dass ein Schuhladen irgendwo Rückfrage hält.

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von Emmi67 am 16.06.2010, 1:09 Uhr

Mein Gott- sie meinte es halt gut und hat die Eltern gefragt. Ich finde das sehr nett, dass sie sich solche Gedanken macht und ja, ich hätte am Telefon gesagt, dass meine Tochter solche Schuhe keinesfalls kaufen darf. Ich finde auch nichts dabei, dass mein Kind meine Telefonnummer rausgibt, denn die kann sowieso jeder im Telefonbuch nachlesen. Gut, meine Kinder gehen eh nicht ohne mich Schuhe kaufen; aber wenn sie mal auf den Gedanken kämen und heimlich soviel Geld angespart hätten, dann wäre ich schon froh gewesen über so eine aufmerksame Verkäuferin.
Der Gegensatz sind dann die Verkäuferinnen, die Schnaps an Minderjährige verkaufen und gar nicht auf den Gedanken kommen, mal nach dem Alter zu fragen, das will doch auch wieder keiner. Wie mans macht, ist es verkehrt. Ich nehme mal an, die Verkäuferin hat sich Gedanken über die Gesundheitsgefährdung gemacht, die ja bei hohen Stöckelabsätzen und 13 Jahren durchaus gegeben ist.

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Re: Bin auch Ebbas Meinung - ich auch

Antwort von 4+mehr-Mama am 17.06.2010, 12:07 Uhr

Zum einen wissen wir nicht, wieviel die Schuhe gekostete haben (oder habe ich es überlesen?) und ob das nicht den normalen Taschengeldrahmen übersteigt; zum anderen sind derartig hohe Absätze für ein Kind (!) absolut schädlich. Ich wäre freudig überrascht gewesen, wenn der Verkäufer mit mir Rücksprache genommen hätte!

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Re: Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

Antwort von Stryla am 17.06.2010, 12:18 Uhr

Was wäre daran schlimm? Ob man die tragen kann oder nicht ist doch allein eine Sache des Gleichgewichtes. Ein normal entwickelter Mensch mit gesundem Gleichgewichtssinn wird schnell raus haben wie man die Schuhe trägt.

Ausserdem ists ja ihr Körper und gerade bei Styling u.ä. hat keiner irgendwas mitzureden. Das geht nur sie was an. Das Einzige wo man logischerweise mitzureden hat ist das Geld.

Ein Kind sollte nur das bekommen was man sich als Eltern auch leisten kann oder halt was sie von ihrem Taschengeld kaufen kann.

Wenn sie meint 4 Monate zu sparen um sich die Schule zu leisten, so ist das vollkommen legitim.

Wenn sie meint zu schmollen, weil Mutter die nicht kaufen will aus Geldmangel, ist das nicht ok.

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