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Geschrieben von Ebba am 15.06.2010, 15:44 Uhr

Mit 13 Jahren 7cm Absätze ???

"Schuhe gibt es heutzutage doch schon für 15 bis 20€, das ist nicht mal das taschengeld, das meine tochter in einem monat bekommt."


Zum einen wissen wir nicht, wie teuer die Schuhe im konkreten Fall fahren, zum anderen ist das m.M.n. aber auch völlig unerheblich. Für gewöhnlich werden Schuhe nicht vom Taschengeld gekauft, davon geht vermutlich ein Verkäufer auch erst Mal aus.

Der Kaufvertrag über die Schuhe kann aus diesem Gesichtspunkt heraus, egal wie teuer die Schuhe waren, schwebend unwirksam sein. Denkbar wäre ja ohne Weiteres, dass die Eltern dem Kind das Geld zum Kauf von "vernünftigem" Schuhwerk mitgegeben haben und sich das Kind über diese Vorgabe hinwegsetzt. Zu Lasten der Verkäufers. Warum soll er sich diesem Risiko aussetzen?

Vielleicht besser erklärt:
"In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss."
http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

 
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