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Geschrieben von Danyshope am 31.12.2017, 9:46 Uhr

Zu Deinem Plan

FALSCH!!!!

Grundsätzlich sind solche Aufnahmen nicht erlaubt - das stimmt. ABER und das ist eben das große ABER, wenn ein berechtigtes öffentliches !!! Interesse daran besteht, dann können sie sehr wohl zugelassen werden. Klar ist, bei einem Scheidungsrichter wird das eher weniger der Fall sein, bei Dingen wie Erpressung, Mord, Missbrauch usw werden sie aber durchaus des öfteren doch zugelassen.

 
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