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Geschrieben von Hausschuh am 31.12.2017, 8:31 Uhr

Der erste Schritt ist getan!

Hallo,

Es war richtig deine Freundin einzuweihen. Und wie schon geschrieben, sie ist jetzt hellhörig und kann eventuell auch beobachten wie es deinen Mann erregt mit der Tochter zu kuscheln. Zeugen sind immer gut.

Und dann gehe bitte so schnell wie möglich zu einem Familienanwalt. Er kann dir, auf rechtlich sicherem Fuß, sagen was du jetzt tun kannst und darfst und sollst!
Einfach wird es sicher nicht!

Auch wenn man sie vielleicht nicht vor Gericht einsetzen darf, würde ich trotzdem Beweise sammeln. Wie du geplant hast, Tonbandaufnahmen wir dein zugibt errigiert zu sein wenn er kuschelt, Videos, usw.
Du wirst sie wenigstens gebrauchen können, wenn dein Umfeld (deine Eltern, das Jugendamt,...) dir erstmal nicht glauben will.

Ich würde mit deinem Mann nur noch einmal darüber reden. Um das Gespräch aufzuzeichnen. Und dann weder drohen, noch sonst was machen . Ich würde alsbald wieder zu deinen Eltern gehen (vorher klaren Tisch machen, damit sie nie mehr der Meinung sind es wird Zeit zurück zu kehren!) und von dort aus alles weitere (nach dem Gespräch mit dem Anwalt, damit du keine Fehler machst) planen...und nie mehr zurück gehen.

Du bist sehr sehr stark, ich denke an dich und deine Tochter und wünsche dir von ganzen Herzen alles Gute für das neue Jahr!!!!!

Gruß Hausschuh

 
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