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Geschrieben von Glaseule am 30.12.2017, 10:57 Uhr

Zu Deinem Plan

Ich kann hier am Handy irgendwie nicht direkt auf den Beitrag antworten...

Beim Sammeln der Beweise solltest Du berücksichtigen, dass Tonaufnahmen des "nicht öffentlich gesprochenen Wortes"(und ich nehme mal an, auch Videoaufnahmen) ohne Zustimmung der Person, die aufgenommen wird (also vor allem, wenn sie in dem Moment nicht weiß, dass sie aufgenommen wird, ansonsten kannst Du davon ausgehen, dass sie einverstanden ist, wenn sie sich nicht wehrt oder weggeht oder so)soweit ich weiß in Deutschland verboten (und auch strafbar) und daher auch z. B. vor Gericht und vermutlich dann auch bei Fragen der Umgangsregelung nicht verwertbar sind, d. h. nicht berücksichtigt werden dürfen.

Frag mal am besten bei der anwaltlichen Beratung auch danach, da wird man Dir Genaueres sagen können.

 
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