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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 22.05.2019, 15:10 Uhr

@Strudelteigteilchen

Zitat:
"Sonnencreme (bzw. nachcremen) ist verzichtbar, wenn man den Rat beherzigt, sich um die (Nach)-Mittagszeit nicht draußen aufzuhalten."

Als sehr hellhäutiger Mensch mit rötlichen Haaren sehe ich das anders. Es sei denn, Du verbietest den Kindern, von 11 bis 17 Uhr draußen zu spielen. Und das fände ich extrem traurig (und in manchen Kindergärten - Waldkindergärten, zum Beispiel - bzw. an manchen Tagen - Ausflug in den Zoo, zum Beispiel - auch schlicht nicht machbar).

Noch eine interessante Frage: Kann ich die Erzieherin haftbar machen, wenn mein Kind in 20 Jahren ein Melanom entwickelt? Und was sagt dann die Berufshaftpflicht? Frag das doch mal Deine "Experten"!

 
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