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Geschrieben von Johanna3 am 20.05.2019, 22:45 Uhr

so unqualifiziert ist das nun nicht, was Johanna schreibt

Ich wäre gespannt auf das Gesetz, welches ErzieherInnen zu dieser Handlung verpflichtet, bzw. diese gestattet. Schade, dass es so streng geheim ist....

Ob zivil- oder strafrechtlich ist eigentlich egal, wenn man fristlos entlassen wird. Und das wäre laut besagtem Juristen bei Zuwiderhandlung zulässig - auch ohne dass jemand zu Schaden kommt. Das Gleiche gilt für die Gabe von Medikamenten.

 
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