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Geschrieben von Briefkopf am 20.05.2019, 22:27 Uhr

so unqualifiziert ist das nun nicht, was Johanna schreibt

Also ich habe zwei juristische Staatsexamina. Grauzone kenne ich nicht.

Was euer Jurist erzählt hat, kann ich nicht beurteilen.

Was hat die Frage der Berufshaftpflicht mit der Frage der rechtlichen Zulässigkeit einer Handlung zu tun?????? Und du solltest du auch hier zwischen der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Haftung differenzieren.

Auf die Frage nach der gesetzlichen Regelung für deine Rechtsauffassung (Erzieherinnen dürfen Kinder nicht mit Sonnencreme eincremen) habe ich von dir noch nichts gehört. Ich bin mal gespannt.

 
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