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Geschrieben von Johanna3 am 21.05.2019, 17:07 Uhr

@Strudelteigteilchen

"Und was ist jetzt der rechtliche Unterschid zwischen Sonnencreme und Nüssen?

Oder wurde Euch auch angeraten, allen Kindern das Essen zu verweigern, weil es ja sein kann, daß die Erzieherin erst Kind A den Nußkuchen auf den Teller legt und dann dem nußallergischen Kind B den Mund abwischt?"

Zu dem rechtlichen Unterschied zwischen Sonnencreme und Nüssen:

Sonnencreme (bzw. nachcremen) ist verzichtbar, wenn man den Rat beherzigt, sich um die (Nach)-Mittagszeit nicht draußen aufzuhalten.

Lebensmittel sind, selbstverständlich, nicht verzichtbar. Bestimmt würde ich keinem Kind mit bloßen Händen ein Stück (Nuss)-Kuchen geben.

Von Nüssen im Kiga wurde aber tatsächlich abgeraten, aus folgendem Grund:

Nüsse bzw. Nussstücke gehören mit weit über 90 Prozent zu den am häufigsten aspirierten Gegenständen von Kindern. Und in Anbetracht der sehr hohen Zahl von Allergikern, scheint es sinnvoll zu sein, auf diese komplett zu verzichten.

 
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