Coronavirus

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Geschrieben von emilie.d. am 27.03.2024, 10:45 Uhr

Das RKI ist keine Abteilung, sondern ein ganzes Institut.

https://www.rki.de/DE/Content/Forsch/forsch_node.html

Unterteilt in Abteilungen, Projektgruppen etc. Dein Chef sagt Dir, welche Arbeit Du machst, so wie Du Dir als Angestellte doch auch nicht aussuchen kannst, was Du machst. Die Arbeitsgruppe, die sich mit A. baumannii beschäftigt, hat dann genauso "Dreck am Stecken", nur weil die AG beim RKI aufgehängt ist?

Das Gericht hat doch nur entschieden, dass die Protokolle veröffentlicht werden. Nicht, dass ein Postdoc oder ein Doktorand sich in potentielle Lebensgefahr begeben muss. Ein Verkäufer ist an der Tanke erschossen worden, weil er einen Kunden aufgefordert hat, Maske aufzusetzen.

Und das würdest Du im Falle des Falles riskieren? Für Dich selbst und Deine Kinder?

"Zu den Aufgaben gehört der generelle gesetzliche Auftrag, wissenschaftliche Erkenntnisse als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen zu erarbeiten. Vorrangige Aufgaben liegen in der wissenschaftlichen Untersuchung, der epidemiologischen und medizinischen Analyse und Bewertung von Krankheiten mit hoher Gefährlichkeit, hohem Verbreitungsgrad oder hoher öffentlicher oder gesundheitspolitischer Bedeutung. Das RKI berät die zuständigen Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), und wirkt bei der Entwicklung von Normen und Standards mit. Es informiert und berät die Fachöffentlichkeit sowie zunehmend auch die breitere Öffentlichkeit. Im Hinblick auf das Erkennen gesundheitlicher Gefährdungen und Risiken nimmt das RKI eine zentrale „Antennenfunktion“ im Sinne eines Frühwarnsystems wahr."

 
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