Baby und Job

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Geschrieben von alanovic am 03.08.2005, 11:22 Uhr

@frage an karina

...hab mich jetzt grad bei der Agentur f. Arbeit schlau gemacht. Man muß in den letzten drei Jahren mind. 1 Jahr eine versicherungspflichige Besch. ausgeübt haben, sprich Arbeitslosenvers., Rentenvers., ges. KV gezahlt haben um Arbeitslosengeld zu bekommen. Wenn das nicht der Fall ist bekommt man Harz 4 das ist Arbeitslosenhilfe. Und wenn man die bekommt dann ist man automatisch über die Kommune in der GKV.
Wenn du also eine dreijährige Ausbildung zur Beamtin machst oder Referendarin bist oder auch meinetwegen selbstständig bist und die drei Jahre nicht erfüllt hast bekommst du Harz 4 und bist über die Kommune in der GKV. Wie das ist wenn man Harz 4 nicht bekommt (weil z. B. der Lebensgefährte zu viel verdient oder so, müßte man nochmal extra abklären ob die wenigsten die Versicherung übernehmen...!?)
Wenn du dieses eine Jahr erfüllt hast bekommst du Arbeitslosengeld und bist sowieso in der GKV.
Hoffe, ich konnte das verständlich rüber bringen...

LG
Karina

 
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