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Geschrieben von Mima am 01.08.2005, 21:33 Uhr

An die Lehrerinnen - PKV oder GKV?

Hallo,

- vorweg, ich weiss, dass hier nicht ganz das richtige Forum ist, habe aber keine wirklich vertrauenswürdige und neutrale Adresse gefunden:-) -

Habe HEUTE mit dem Referendariat begonnen. Bin 38 Jahre alt, unverheiratet, ein Kind. Bisher gesetzlich versichert; tendenziell wollte ich das auch bleiben.

Habe heute allerdings erfahren, dass ich in der GV die KV kommplett tragen muss.

Bekommt man wirklich nichts dazu?

Kann ich mit irgendeiner Art von Beihilfe (was ist das eigentlich genau?) rechnen?

Seid Ihr gesetzlich oder privat versichert?

Schonmal danke für eure Antworten und ansonsten schleiche ich mich schonmal in die Gruppe der Lehrer hier:-)

Danke schonmal und bis bald,
Mima

 
18 Antworten:

Re: An die Lehrerinnen - PKV oder GKV?

Antwort von Cordi+Lotte am 02.08.2005, 9:31 Uhr

HI Mima,
zur GV + Beihilfe kann ich dir nicht sehr viel sagen!
Aber: meine Freundin war beim Berufsantritt auch 38 (leider gerade in Urlaub!)und war in der GV, sie wechselte dann aber in die PKV. Es ist anscheinend doch finanzierbarer! Ich bin in Hessen und bin in der PKV, mein Mann und Kinder sind gesetzlich!
Unser Ref an der Schule (mit Frau und 2 Kinder) hat lange überlegt und wird nun bei der Festanstellung in die Private gehen!
In Hessen gibt es eine Hotline bei der Beihilfestelle , die Bestimmungen sind ja überall ein wenig unterschiedlich. Erkundige dich bei deiner zukünftigen Beihilfestelle und frag´ nach Zuschüssen /Umgang mit freiwillig gesetzlich Versicherten! Und Frag´bei der GKV nach den Kosten!
Ich hatte nur das Theater nach Eintritt in die PKV, Austritt wg. Lehraufträgen nach BAT und KV über meinen Mann, dann bei Festeinstellung eine PKV zu finden!Meine alte nahm mich dann, 4 MOnate war ich ohne KV!
Gibt´s alles! War bei mir aber Sonderfall, weil mein alter HAusarzt ganz blöde Sachen über mich angegeben hat!
Viele Grüße
Cordi
Wenn meine Freundin wieder da ist, frag ich sie mal nach den Gründen des Wechsels!

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Re: An die Lehrerinnen - PKV oder GKV?

Antwort von paulita am 02.08.2005, 12:41 Uhr

liebe mima

ich bin zwar keine lehrerin, aber - auf zeit - verbeamtet. wenn du beihilfe bekommst, rechnet sich die PV fast immer. leider. ich wäre aus ethischen/politischen gründen VIEL lieber in der GKV geblieben, aber da kann man sich nur 100% versichern. und das kostet sehr, sehr viel mehr, wenn der ag beihilfe gibt.

beihilfe ist folgendes: der ag übernimmt die hälfte (oder einen teil, da musst du dich genau erkundigen) der kosten, die tatsächlich anfallen (man muss selber in vorkasse gehen, dann rechnungen einreichen). du musst also "nur" den rest versichern - bei mir z.b. 50%. faktisch geht man also zum arzt, bekommt anschließend die rechnung und reicht bei der pkv und dem ag diese je ein und bekommt je die hälfte überwiesen. brillen sind davon ausgenommen, die übernimmt die beihilfe z.b. nur in wenigen ausnahmefällen. das alles musst du genau herausfinden, denn auch andere leistungen sind mal so und mal so geregelt.

und auch folgendes musst du bedenken: kinder kosten in der pkv extra, nicht so bei der gv. wenn du verheiratet bist, dann wird das kind bei dem- oder derjenigen mitversichert, der oder die mehr verdient. das wird also evtl. in der pkv teurer. wie das mit kids und beihilfe ist, weiß ich nicht, weil mein sohn beim vater in der gkv versichert ist. außerdem sind die leistungen und die kriterien für die einstufung in der pkv recht unterschiedlich. manche zahlen prämien, wenn man in einem jahr nie zum arzt geht (was ich komplett daneben finde, denn was ist mit zahnarzt oder gynäkologin?), andere machen einen riesenbohei, wenn man mal eine psychotherapie gemacht hat usw. es gibt bei den verbraucherzentralen sicher entsprechende infos, auch die stiftung warentest bzw. finanztest vergleich immer wieder die pkv.
alles gute
paula

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Re: An die Lehrerinnen - PKV oder GKV?

Antwort von KaMeKai am 02.08.2005, 15:25 Uhr

ich denke, es kommt darauf an, ob Du Beamtin oder Angestellte sein wirst. Als Beamtin hast Du Anspruch auf Beihilfe und dann musst Du in die private KV. Wenn Du freiwillig in die GKV gehst, verlierst Du den Beihilfe-Anspruch und musst Dich über 100 % versichern.
LG
Kathrin

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PKV oder GKV

Antwort von *Aquilina* am 02.08.2005, 20:31 Uhr

Hallo,

ich gehe mal davon aus das Du noch keine Beamtin bist, denn als Beamtin wärst du automatisch in der PKV.

Bei der PKV wird oft der BBG zugrunde gelegt.

Mail mich mal an, vielleicht kann ich dir genaueres sagen.

LG Cathy

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Re: PKV oder GKV

Antwort von paulita am 02.08.2005, 20:46 Uhr

liebe cathy

man ist nicht automatisch als beamtin in der gkv; ich jedenfalls konnte es mir aussuchen. vielleicht liegt es daran, dass ich auf zeit verbeamtet bin?
lg
paula

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Re: PKV oder GKV

Antwort von *Aquilina* am 02.08.2005, 20:57 Uhr

Hallo Paula,

das kann sein das es daran liegt, mein Mann ist auch Beamter und war sofort in der PKV. Hätte aber Privat in seiner KV bleiben können.

Oft benötigt man jedoch, um in die PKV zu kommen, ein monatliches Mindestgehalt das sich an der BBG richtet (ca. 3600 Euro); jedoch nicht immer.

Man kann als PKV-Versicherter auch einen Zuschuß vom AG erhalten, der sich auf 50% des GKV-Beitrages beläuft.

Wichtig ist noch zu wissen, das jede weitere Person bei der PKV einzeln versichert wird.

Zur Beihilfe:

Beamte bekommen im Krankheitsfall einen bestimmten Prozentsatz an Behandlungskosten durch den Dienstherrn ersetzt. Die Beihilfe beträgt für Beamte grundsätzlich 50%, für den Ehegatten 70% und für Kinder 80%.

Tritt der Beamte in den Ruhestand, erhöht sie der Beihilfesatz auf 70%.

LG Cathy

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Re: PKV oder GKV

Antwort von alanovic am 02.08.2005, 22:34 Uhr

Hallo ihr,

bin neu unter den "arbeitenden Müttern". Zum Thema Beamte/Angestellte und Beihilfe kann ich einiges sagen: 1. ich bin Beamtin und 2´. ich hab in der Beihilfestelle in Bayern gearbeitet.

Ein Beamter muß nicht automatisch in die Private Krankenversicherun sonder kann auch freiwillig in der gesetzlichen bleiben. Die Wahl ob Privat oder Gesetzliche muß jeder selbst treffen. Ein Beamter hat Anspruch auf 50% Beihilfe bzw. ab dem 2. Kind auf 70% (ist zumindest bei uns so). Die Kinder sind nicht bei dem versichert der am meisten verdient (das mag vielleicht so sein wenn beide in der GKV sind - weiß ich nicht) Wenn einer privat der ander bei der GKV ist kann man sich's aussuchen. Es ist aber wirklich so dass in der privaten die Kinder was kosten (bei der Debeka z. B. ca. 26 Euro/Monat) und zwar muß man die nur zu 20% versichern (Beihilfe trägt da 80%).

Ich würd mich an deiner Stelle erkundigen ob du Angestellte oder Beamtin bist und wenn du Beamtin bist dann würde ich mich mal bei den verschiedenen Privatkassen informieren wegen deinem Eintrittsalter. Die Beiträge steigen nämlich je älter man bei Versicherungsabschluß ist. Sei aber vorsichtig, nicht die billigste ist die beste. Meiner Erfahrung nach sind die billigen Tarife nur zum "Fische fangen" und wenn du den Vertrag unterschrieben hast ziehen die gewaltig an mit den Preisen.

So, hab ich was vergessen? Kannst mich nochmal anposten...

LG

Karina

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Noch ein Tipp:

Antwort von Murmeline am 03.08.2005, 7:38 Uhr

Solange man z. B. Beamtin auf Zeit ist und nicht weiß, ob man auf Lebenszeit verbeamtet wird, ist es auch lohnens- bzw. zumindest überlegenswert, zunächst einmal freiwillig in der GKV versichert zu bleiben, aber in einer PKV nach Wahl eine ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG abzuschließen. Kostet wirklich nur ein paar wenige Euronen, aber hält das Eintrittsalter und damit den Beitrag niedrig, falls man eines Tages auf Lebenszeit verbeamtet wird und sich doch zum endgültigen Wechsel in das System PKV/Beihilfe entschließt. Vielleicht einfach mal bei der PKV ein unverbindliches Angebot einholen!

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Re: Noch ein Tipp:

Antwort von alanovic am 03.08.2005, 8:40 Uhr

...ich würd das anders machen. Ich würd in die Private wechseln. Wenn du nicht übernommen wirst bist du als arbeitslose wieder in der GKV. Auch wenn du nicht übernommen wirst und du nen anderen Vollzeitjob machst bist du wieder in der GKV. Du hast also keinen Nachteil von der Privatversicherung. Einzig und allein bleibt der Nachteil dass du mit 38 ein ziemlich hohes Eintrittsalter hast. Ich würd einfach Preise und Leistung vergleichen...

Nochmals LG

Karina

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@frage an karina

Antwort von paulita am 03.08.2005, 10:19 Uhr

liebe karina

du scheinst dich ja gut auszukennen. da würde ich dich gern mal was fragen zur pkv: ist das wirklich so, dass man - sobald man arbeitslos ist - ganz normal in die gkv zurück kann? ich bin ja in der pkv, da ich auf zeit verbeamtet bin. was ist, wenn ich in 2 jahren arbeitslos werde? kann ich problemlos in eine gkv? oder nicht? ich habe da schon die schlimmsten geschichten gehört.
bin für verbindliche auskünfte echt dankbar
lg
paula

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Re: Noch ein Tipp:

Antwort von Murmeline am 03.08.2005, 10:50 Uhr

Ich denke trotzdem, dass sich eine Anwartschaftsversicherung in jedem Falle lohnt. Denn Krankheiten und Unfallfolgen, die während der Anwartschaftszeit eintreten, sind ohne Erhebung eines Risikozuschlages in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Und das Eintrittsalter bleibt niedrig! Das kann schon ganz schön viel ausmachen. Mein Mann ist Soldat und bekommt während der Dienstzeit freie Heilfürsorge. Nach seiner Pensionierung bekommt er später Beihilfe und muß sich privat versichern. Deshalb hat er seit dem 19. Lebensjahr eine Anwartschaftsversicherung. Wenn er sich dann später privat versichern muß, gilt als Eintrittsalter 19 und nicht 58 oder 60! Auch werden alle Krankheiten, Unfälle usw., die er zwischenzeitlich womöglich hatte, nicht beitragserhöhend berücksichtigt.

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Re: @frage an karina

Antwort von alanovic am 03.08.2005, 11:22 Uhr

...hab mich jetzt grad bei der Agentur f. Arbeit schlau gemacht. Man muß in den letzten drei Jahren mind. 1 Jahr eine versicherungspflichige Besch. ausgeübt haben, sprich Arbeitslosenvers., Rentenvers., ges. KV gezahlt haben um Arbeitslosengeld zu bekommen. Wenn das nicht der Fall ist bekommt man Harz 4 das ist Arbeitslosenhilfe. Und wenn man die bekommt dann ist man automatisch über die Kommune in der GKV.
Wenn du also eine dreijährige Ausbildung zur Beamtin machst oder Referendarin bist oder auch meinetwegen selbstständig bist und die drei Jahre nicht erfüllt hast bekommst du Harz 4 und bist über die Kommune in der GKV. Wie das ist wenn man Harz 4 nicht bekommt (weil z. B. der Lebensgefährte zu viel verdient oder so, müßte man nochmal extra abklären ob die wenigsten die Versicherung übernehmen...!?)
Wenn du dieses eine Jahr erfüllt hast bekommst du Arbeitslosengeld und bist sowieso in der GKV.
Hoffe, ich konnte das verständlich rüber bringen...

LG
Karina

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Re: @frage an karina - danke

Antwort von paulita am 03.08.2005, 11:29 Uhr

liebe karina

danke! ich werde dann wohl nicht hartz IV bekommen, da mein partner ordentlich verdient (wir sind zwar nicht verheiratet, aber ich denke mal, dass er dennoch als unterhaltspflichtig gilt). aber ich werde so oder so ziemlich wahrscheinlich in die gkv können.
lg
paula

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Re: @frage an karina - danke

Antwort von Murmeline am 03.08.2005, 11:33 Uhr

Hallo! Wenn KEIN Hartz IV gezahlt wird, weil der Ehemann / Lebensgefährte zuviel verdient, dann wird auch der Krankenversicherungsbeitrag definitiv nicht von der Agentur für Arbeit übernommen!

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Nachtrag: Problem Hartz & Krankenversicherung!

Antwort von Murmeline am 03.08.2005, 11:41 Uhr

Menschen ohne Krankenversicherung

Was Hartz IV bewirken kann
WDR, Dienstag, 19. Juli 2005




Von Thomas Becker

Doris Riesterer müsste dringend zum Arzt. Das Knie, an dem sie operiert wurde, ist wieder dick angeschwollen und die Arthrose im linken Fußgelenk schmerzt. Die 57-Jährige geht aber nicht zum Arzt, sie hat keine Krankenversicherung und auch kein Geld, um einen Arzt aus eigener Tasche zu bezahlen. Nach ihrer Scheidung hat sie ihre beiden Kinder alleine großgezogen. Um die Familie durchzubringen, ging sie putzen. Für eine Krankenversicherung hat das aber nicht gereicht. Also hat das Sozialamt die Kosten für ihre Gesundheitsvorsorge übernommen. Damit ist seit Hartz IV aber Schluss. Frau Riesterer bekämpft jetzt ihre Schmerzen im Knie und im Fußgelenk notdürftig mit einer Salbe. Sie hat keinen Anspruch auf Unterstützung mehr, weil ihr vom Amtsarzt der Stadt Krefeld bestätigt wurde, dass sie für vier Stunden am Tag arbeitsfähig ist. Damit ist sie kein Fall mehr für das Sozialamt und die Sozialhilfe, sondern für die Arbeitsagentur und das Arbeitslosengeld II (ALG II).
Krankenversicherung nur für ALG-II-Empfänger
Eigentlich ist das kein Problem, denn Empfänger von ALG II werden von den Arbeitsagenturen automatisch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Doch nicht jeder Langzeitarbeitslose bekommt die Leistung: Wer zu viel auf der hohen Kante hat oder über eine Bedarfsgemeinschaft versorgt werden kann (also z.B. durch Angehörige, die im gleichen Haushalt leben) bekommt kein Arbeitslosengeld II. Und wer es nicht bekommt, wird auch nicht automatisch krankenversichert. Auf Frau Riesterer trifft genau das zu: Sie wohnt gemeinsam mit ihrem Sohn in einer Wohnung. Er kommt für ihren Unterhalt auf - 420 Euro hat das zuständige Sozialamt festgesetzt. Doris Riesterer bekommt also kein Arbeitslosengeld II und damit auch keine Krankenversicherung. „Ich kann das nicht verstehen. Es ist ja kein Problem, dass mein Sohn für meinen Unterhalt aufkommt. Das macht er auch gerne. Aber ich verstehe nicht, warum ich deswegen keine Krankenversicherung bekomme. Es hat sich doch nichts geändert“, ärgert sich Frau Riesterer. Zwischen Mutter und Sohn hat sich tatsächlich nichts geändert. Geändert haben sich nur die Gesetze.
Keine Chance auf gesetzliche Versicherung
Als klar war, dass das Sozialamt nicht mehr für ihre Gesundheitsvorsorge aufkommen wird, hat sich Doris Riesterer um eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse bemüht. Für Personen mit geringem oder gar keinem Einkommen kostet die Mitgliedschaft etwa 120 Euro im Monat. Die gesetzlichen Kassen aber nehmen sie nicht, weil sie in den letzten Jahren nicht pflichtversichert war. Nach dem Gesetz sind für die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) so genannte Vorversicherungszeiten erforderlich. Die aber kann Frau Riesterer natürlich nicht nachweisen, denn ihre Arztrechnungen hat bis Anfang des Jahres ja immer das Sozialamt bezahlt. Der 56 jährigen Mutter von zwei erwachsenen Kindern würde nicht einmal ein versicherungspflichtiger Job weiterhelfen. Das Gesetz ist hier eindeutig: Personen, die älter als 55 Jahre sind, werden nicht mehr in die gesetzliche Versicherung aufgenommen, wenn sie „in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren“.
300.000 Menschen ohne Krankenversicherung
Frau Riesterer findet kaum Worte, um zu erklären, wie es ist, ohne Krankenversicherung zu leben: „Man muss wohl selber in der Situation sein, um das zu verstehen. Ich kann nachts nicht mehr schlafen, weil ich immer daran denken muss, was ist, wenn mir etwas passiert.“ Je nach Schätzung sind es 150.000 bis 300.000 Menschen, die sehr gut nachempfinden können, wie sich Doris Riesterer fühlt. Auch sie haben keine Krankenversicherung. Viele von ihnen haben wie Frau Riesterer durch Hartz IV ihre Gesundheitsversorgung verloren. Edda Müller, Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, ist durch die hohe Zahl der unfreiwillig nicht krankenversicherten Menschen in Deutschland alarmiert: „Die Politik muss hier dringend handeln, denn man kann diese Menschen nicht sich selbst überlassen. Das sind potentielle Sozialfälle, Problemfälle für die Gesellschaft. Für diese Menschen muss im Interesse der gesamten Gesellschaft eine Lösung geschaffen werden.“

Gerade erst hat die Bundesregierung eine Novellierung von Hartz IV beschlossen. Doch eine Lösung für das Problem von Frau Riesterer hat sie nicht. Dass Menschen wegen der Bestimmungen im Sozialgesetzbuch keine Krankenversicherung haben und ihre Gesundheitsversorgung auch nicht vom Sozialamt übernommen wird, das wurde nicht geändert. Doch immerhin: Die Regierung hat wieder einmal eine Expertenkommission berufen. Der Ombudsrat überprüfte die Hartz-Gesetze auf ihre Sozialverträglichkeit. Der Vorschlag der Experten: Im Bedarfsfall soll es zur Krankenversicherung einen Zuschuss in Höhe von maximal 125 Euro geben.

Doris Riesterer wurde nie ein solcher Zuschuss angeboten, weil es bislang noch keinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt. Doch selbst wenn sie die 125 Euro erhalten würde, hat sie keine Chance auf eine Krankenversicherung. Von den 420 Euro, die sie von ihrem Sohn erhält, gehen 200 Euro für ihren Mietanteil ab. Zusammen mit den 125 Euro blieben ihr also nur 345 Euro im Monat zum Leben und für die Beiträge zur Krankenversicherung. Und weil sie sich ja nicht gesetzlich versichern kann, bleibt Doris Riesterer - rein theoretisch - nur eine private Krankenversicherung. [plusminus hat ermittelt, dass die günstigste Versicherung für sie 473,43 Euro im Monat kosten würde. Unter dem Strich ergibt das ein Minus von 130 Euro monatlich!
Politik hat keine Lösung
Gerne hätten wir im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nachgefragt, wie das gehen soll. Das Ministerium von Wolfgang Clement ist bei den Hartz-Gesetzen und der Hartz-Novellierung federführend. Doch auch bei unserer dritten Interviewanfrage zu diesem Thema hieß es nur: keine Zeit! Offenbar will man sich vor den Wahlen nicht mit uns über das Thema „Soziale Sicherheit“ unterhalten.

Was aber passiert, wenn die Union die Wahl gewinnt? Rechtzeitig vor den Wahlen hat sie bei Hartz IV mehr Gerechtigkeit versprochen. Im Wahlprogramm ist aber nichts davon zu lesen, dass jeder trotz Hartz IV eine Krankenversicherung bekommt. Warum eigentlich nicht? Ronald Pofalla, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion: „Wir haben hunderttausend Fragen, die bedeutsam sind, zu entscheiden. Und wir haben uns hier auf nicht einmal 40 Seiten beschränken müssen, und deshalb haben wir zu all den Detailproblemen von Hartz IV, aber auch zu anderen Fragen gar nicht die Möglichkeit gehabt, detaillierte Aussagen zu machen.“ Für die Politik ist es nur ein Detail, für Doris Riesterer ist ein Leben ohne Krankenversicherung ein großes Problem.


Dieser Text gibt den Fernsehbeitrag vom 19.07.2005 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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Re: das ist ja der Hammer!

Antwort von alanovic am 03.08.2005, 15:49 Uhr

...hab ich mir nicht gedacht dass es in Deutschland soetwas gibt. Und das wo doch Sozialdemokraten am Zepter sind!

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@alanovic

Antwort von Murmeline am 03.08.2005, 16:34 Uhr

Und genau hier liegt das Problem! Wer 3 Jahre lang Beamtin auf Zeit oder auf Probe ist, hat KEINE Vorversicherungszeiten für die GKV und wird hinterher dort nicht aufgenommen!

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@ Paulita: Prämie ist NICHT für die Vermeidung von Arztbesuchen

Antwort von ChristianE am 03.08.2005, 20:00 Uhr

Hallo,
klar gibt es diese Prämien, mein Mann kriegt sie auch immer von der Debeka, aber das heißt nicht, dass er nicht zum Arzt geht, sondern, dass diese Kosten, die da für ihn anfallen niedriger sind, als das, was er als Prämie zu erwarten hat, also rechnet sich die Sache für ihn (für mich dagegen nicht, wie wohl für viele Frauen).
Das bedeutet: er bezahlt das erstmal aus eigener Tasche, schaut, wie viel sich da summiert, steigt dies über die Prämie, die er zu erwarten hat, reicht er es ein und kriegt es erstattet, hat also keine eigenen Kosten. Bleibt es unter dem, was er als Prämie zu erwarten hat, dann reicht er es nicht ein und hat somit einen Gewinn gemacht.
Es geht also ausdrücklich nicht darum, dass man nicht zum Arzt gehen soll, sondern hier handelt es sich um eine reine Rechenaufgabe, bei der man nichts zu verlieren hat und was auch nicht der Gesundheit schadet.
Hätte sich im letzten Jahr bei mir wegen Schwangerschaft und Entbindung natürlich nicht gelohnt, aber dies Jahr schau mich auch mal, wie es aussieht. (Unabhängig davon bekommt man aber das Geld von der Beihilfe). LG, Christiane

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