Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 20.01.2004, 11:52 Uhr

*räusper*

also also also.....

"1. Ob die Frau den Mann betrügt ist völlig irrelevant. (Ausserdem weist du warum sie dies tut? Bestimmt hat sie Gründe)"

Sind das Argumente?
Wenn ein Mann seine Frau schölägt, meinst du nicht auch, dass er seine Gründe dafür hat?

Und irrelevant ist ein betrug nicht unbedingt... wobei ich dabei nie von rechtlicher Seite her gedacht habe, sondern daran, dass man sein verhalten doch bitte an die selbst herbeigeführte Situation messen sollte... sorry, wenn das bei dir nicht fruchtet, echt schade.


Was soll eine solche Argumentation?
Wenn man in der Ehe nicht das bekommt, was man will oder braucht, sollte man sich trennen, aber nicht sich ausserhalb was holen und die Ehe fortsetzen.

"Das interessiert niemand. Das Schuldprinzip gibt es schon seit 1972 nicht mehr bei Scheidungen."

Du irrst dich schon wieder evtl.... das Schuldprinzip wurde durch die "Verwirkung des Unterhaltsanspruches" quasi durch die Hintertüre wieder eingeführt.... und dabei spielt zB Ehebruch auch eine Rolle, in einigen Fällen jedenfalls.

"Versuch das ganze emotionslos zu sehen und konzentrier dich einfach auf die Fakten."

Geh erstmal davon aus, dass ich evtl. mehr weiss als du, ... es könnte doch sein, nicht wahr?

Wieso kommst du darauf, dass ich das emotional gesehen habe?
*kopfkratz*... Weiber! ;o)

"2. Bei gemeinsamen Sorgerecht kann keiner wegen Kindesentzug angezeigt werden, bzw. verurteilt werden, weil jeder einzelne für sich genommen ja rechtlich die Sorge für das Kind hat."

Blödsinn.
Wenn ich das gemeinsame SR für meinen Sohn hätte, meinen Sohn schnappen würde und ins Ausland abhauen würde, hätte ich ein echtes Problem,... umgekehrt natürlich auch.
Aber das hat mit einer normalen Trennung nichts zu tun.

Der $ 235 StGB spricht von ganz anderen Fällen (und bezieht sich in keinen Absatz auf das Sorgerecht).

Zitat:
"§ 235
Entziehung Minderjähriger

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein, den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger

1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
2. die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Dritten zu bereichern.

(5) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. "

Zitat Ende
Quelle
http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html

"Meist haben beide bei gemeinsamen Sorgerecht, auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht....Also kann die Frau durchaus dies tun."

Sie kann ausziehen, ebenso kann in dieser Phase der Vater das Kind mitnehmen... aber er, bzw sie kann es nicht an einem neuen Wiohnort anmelden, ohne die ausdrückliche Zustimmung des anderen Elternteiles, darum ist es wichtig, vom Familiengericht die vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes zu bekommen.

"Umgang ist was völlig anderes. Hier sind beide aufgefordert, ja verpflichtet mit dem getrennt Lebenen einen ordnungsgemäßen regelmäßigen Umgang zu den Kindern zu ermöglichen und zu fördern."

Was hat das damit zu tun?

"Es stimmt sie muss Trennungunterhalt fordern Betreuunungunterhalt gibt es erst nach der Scheidung."

Wenn überhaupt ein Anspruch besteht (alter der Kinder, Verwirkungsgründe, Zusammenleben in neuer Partnerschaft etc)

"Auch ist richtig dass viele über das Ziel hinausschießen und dem Vater den Umgang verweigern. Bin ich nicht dafür, aber Väter sind noch lange keine besseren Mütter, nur anders. ;-))"

Ich kenne Mütter, die hätten niemals Mütter werden dürfen.

"Das heisst im vorliegenden Fall wenn die Mutter keine klaren Verhältnisse schafft, tut dies der Vater, d.h. der Vater hat die Möglichkeit die Kinder zu behalten."

Und das macht ihn zum Bösewicht?

Vergiss bitte eines nicht, ab einem gewissen Alter MÜSSEN die Kinder gefragt werden und dann später müssen die Kinder sogar einverstanden sein, bei welchem Elternteil sie bleiben...
Hier gibt es Väter, die dir das ganz genau bestätigen können.

"(Als Frau kann ich natürlich nur die Ratschläge weitergeben die eine FRAU beachten soll. Liegt ganz einfach in der Natur der Dinge.... ;-))"

Vielleicht solltest du dir die Menschen ersteinmal angucken, bevor du Ratschläge verteilst.... das nur geschlechtsbezogen zu beurteilen ist übel, du glaubst garnicht, was für Frauen es in dieser Welt gibt ;o)

"Ein Mann schlägt natürlich was anderes vor ;-))"

Siehst du das so?
Ich nicht!
Ich schlage nicht etwas vor, das in der Sache daneben liegt, oder verheimliche etwas Nützliches, nur weil ich einer Frau einen Rat gebe, oder einem Mann.

Handhabst du das so?

"Wenn der Mann schon einen Anwalt eingeschaltet hat, und der Frau mit Anzeige wegen Kindesentzug droht, obwohl diese noch im Haus lebt, kann von einem Hinsetzten, Konzens und reden erstmal nichtmehr ausgegangen werden."

Velleicht muss er erstmal was verdauen, nicht wahr?

"Da kochen nur Emotionen hoch die sich gegenseitig aufschaukeln."

Tja,... was meinst du wohl, warum das so ist?

"Was helfen würde wäre eine Mediation, "

Ich kenne leider keinen Fall, in dem die geholfen hat... aber versuchen sollte man das immer, wobei ich nicht weiss, ob im vorliegenden Fall das ganze schon soweit ist, dass man darüber nachdenken muss.

"Sollte die Frau es mit der neuen Beziehung wirkllich ernst meinen, dann zieht sie die Konsequenzen."

Jepp, sehe ich auch so.
Aber ich glaube das nicht, bzw ihre Vorstellungen von der Beziehung und die des Neuen können evtl.nicht ganz übereinstimmen... vielleicht hat der Neue sie zuviel unter druck gesetzt, vielleicht hat der Vater der Kinder sogar nie solche Drohungen ausgesprochen?

Ich kenne Frauen, die sowas zurechtlügen, um den Druck wegzunehmen... du nicht?

"Es ist auch nicht richtig dass sowas heutzutage schneller geht.

Irrtum.
Kannst hier auch mal fragen, hier sind schon viele Entscheidungen schell gelaufen.

aber ich sprach auch von einstweiligen Anordnungen etc, um die Situation vorerst klarzustellen.

"Nachwievor DAUERN Klagen wenn man es darauf anlegt und sich nicht einig wird, vor dem Familiengericht verdammt lange und man braucht einen langen Atem und verdammt gute Nerven und für einen guten Anwalt verdammt viel Geld, da hilft auch kein Beratungsschein."

Der soll erstmal dabei helfen, die ersten Schritte zu unternehmen und eine eigene Vorgehensweise zu finden.

cu

 
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