Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Rob am 21.01.2004, 15:03 Uhr

Mit deutschem Recht...

Nightingale hat das schon richtig gesehen: Schneckenmammi's Ausführungen haben mit deutschem Recht nichts zu tun.
Es gibt seit 1977 keine Schuldscheidung mehr, und auch ein "böswilliges Verlassen" gibt es im Familienrecht nicht.
Genauso unzutreffend ist daher auch die Aussage, das die Frau die Kinder mitnehmen dürfe, wenn sie zuvor die Scheidung eingereícht hat oder diese gleichzeitig einreicht.
Denn das Trennungsjahr geht der Scheidung voran.
Dafür gibt es eine wesentlich sinnvollere Regelung: liegt tatsächlich Gewaltanwendung seitens eines Ehepartners vor, so kann dieser der Wohnung verwiesen werden. Damit muss dann nicht das Opfer das weite suchen...
Gruß, Rob

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.