Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lalla am 20.01.2004, 10:01 Uhr

Getrennte Anwälte

Hallo an alle erstmal, ich lese hier schon seit einiger Zeit mit. Der rege Austausch gefällt mir hier sehr gut und möchte nun auch mal meinen Senf abgeben ;-)). Bin ebenfalls alleinerziehend mit Sohn 4 Jahre. Meine Tochter 15 lebt bei Ihrem Vater.

Also den Tatbestand der Kindesentführung gibt es generell bei gemeinsamen Sorgerecht nicht. Das geht nur wenn der Mann das alleinige Sorgerecht hat, bzw. das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Eine Anklage ist überhaupt nicht möglich, und würde somit nur als Druckmittel eingesetzt.

Hat die Frau das alleinige Sorgerecht kann sie durchaus ohne zu fragen wegziehen. Wichtig ist, sobald die Frau alleine auszieht und die Kinder noch klein sind läuft sie Gefahr die Kinder "rechtlich zu verlieren". Wie gesagt wenn der Vater es darauf anlegt. Will der Vater die Kinder behalten? Oder der Mutter eins auswischen, weil diese einen neuen Freund hat? Auch möglich.

Das andere wäre Umgangsvereitelung, d.h. wenn es eine Umgangsvereinbarung gibt und die Mutter sich vehement dagegen sträubt, hat der Vater die Chance auf Umgang zu klagen und der Mutter das Sorgerecht zu entziehen. Kommt aber wie gesagt immer auf die Richter und die involvierten Personen an. Allerdings mahlen die Mühlen der Justiz in Deutschland so langsam das wenn man es darauf anlegt, die Kinder volljähring sind bis da mal was passiert.


Also meine persönliche Meinung: (gibt bestimmt viele die das anders sehen
;-))

Frau sucht sich Anwalt und neue Wohnung, zieht mit ihren Kindern dort hin, klagt sofort auf Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt und vereinbart eine vernünftige Umgangsregelung mit dem Vater......

Sorgt also für klare Verhältnisse. Dann kann der neue ja auch einziehen.

Viele Grüsse

 
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