Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 20.01.2004, 16:20 Uhr

Aufenthaltsbestimmungsrecht: **lauthust**:

Um mal einige Aussagen zu korrigieren: wenn die Dame mitsamt der Kinder ausziehen sollte, so ist das zwar kein Kindesentzug aber keineswegs legal.
Wenn die neue Freundin von Tati's Ex auziehen möchte, steht ihr das jederzeit frei. Dabei macht es auch keinen Unterschied, wer hier zuwerst fremdgegangen ist (Lalla's Unterstellung, sie wird wohl ihre Gründe dafür haben finde ich dabei schon sehr komisch...)
Auch wenn es tatsächlich wohl Sinn macht einen eigenen Anwalt zu nehmen, so haben Nochmann von Tatis-Ex-neue-Freundin und sein Anwalt in einen Punkt Recht:
Sie darf den von beide Eltern gemeinsam gewählte Wohnort der Kinder nicht eigenmächtig und ohne Einverständnis des Vaters ändern. Wenn hierüber ohnehin schon Schriftverkehr besteht, kann das von manche KM so gerne gemachte "schaffen von Tatsachen" hier sehr schnell nach hintern losgehen, denn sie kann sich ja nicht mehr auf "Unwissen" berufen.
Also soll sie ABR beantragen und wenn sie den bekommt, ja dann können die Kids ja mit-umziehen.
Gruß, Rob

 
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