Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von fusel am 20.01.2004, 15:50 Uhr

Jo

Hi,

na, da gebe ich mal unbesehen Rainer Recht, auch ohne das ich jetzt jeden Paragraphen verinnerlicht habe (o:. Dieses Aufenthaltsbestimmungsrecht hat schon seinen Sinn, auch wenn der ein oder andere es als lästig empfindet.
Grundsätzlich wird auch ein wenig drauf geguckt, wer bisher hauptsächlich die Kinder betreut hat. Bei einem voll berufstätigen Mann und einer Frau die daheim das Kind versorgt ist das relativ einfach zu entscheiden. Aber es soll auch den umgekehrten Fall geben und dann wird eben mitnichten davon ausgegangen das Muttern automatisch die Kinder zugesprochen werden. AE-Väter gibts es ja auch...

LG

fusel

 
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