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Geschrieben von sterntaler am 15.01.2004, 13:53 Uhr

steuerwirrwarr 2003! brauche HILFE!!!!

hallo,
nun hab ich ein problemchen und zwar mit der steuererklärung 2003! :o)

also:...

1. kann man die kindergartenkosten bzw betreuungskosten der steuererklärung beifügen und werden die einem teilweise rückerstattet?

2. wie sieht es derweil mit der KFZ-versicherung und der anfallenden straßensteuer und anderen versicherungen (hausrat, haftpflicht, etc) aus?

3. materialkostenpauschale ja oder nein?

vielleicht kann mir einer in dieser angelegenheit klarheit verschaffen?? *stöhn*

vorab vielen dank

sterntaler & co

 
2 Antworten:

Re: steuerwirrwarr 2003! brauche HILFE!!!!

Antwort von Leena am 15.01.2004, 14:23 Uhr

Hallo,

vielleicht kann ich ja ein bisschen weiterhelfen:

1. Kinderbetreuungskosten

Grundsätzlich sind Kindergartenkosten bzw. sonstige Kinderbetreuungskosten (sofern nicht für Musikschule, Sportverein etc. gezahlt) abzugsfähig. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige sich in Ausbildung befindet, erwerbstätig oder gesundheitlich nicht in der Lage ist, das Kind selbst zu betreuen. Außerdem muss das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören. Die Kosten können abgezogen werden, soweit sie 774 Euro übersteigen, der abzuziehende Betrag darf jedoch 750 Euro nicht übersteigen.

1. Beispiel:

Wenn für den Kindergarten z.B. im Jahr 1.200 Euro gezahlt werden, sind 774 Euro davon nicht zu berücksichtigen, verbleiben also 426 Euro. Diese stellen außergewöhnliche Belastungen dar und können abgezogen werden.

2. Beispiel

Wenn für den Kindergarten z.B. 2.500 Euro gezahlt würden, sind davon 774 Euro nicht zu berücksichtigen, verbleiben also 1.726 Euro. Davon können jedoch nur 750 Euro steuerlich berücksichtigt werden.

(Anmerkung: Wenn die Eltern verheiratet sind und eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, verdoppeln sich die jeweiligen Beträge auf 1.548 Euro bzw. 1.500 Euro. Beide Eltern müssen dann jedoch erbwerbstätig, in Ausbildung, krank oder behindert sein.)

2. Versicherungen/Straßensteuer

Versicherungen wirken sich als Sonderausgaben u.U. steuermindern aus, allerdings können dabei nur Versicherungen geltend gemacht werden, die keine Sachversicherung sind. Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht etc. können angesetzt werden, Sachversicherungen (z.B. Kasko, Hausrat etc.) nicht. Ob sich die Versicherungen steuerlich auswirken, kommt auf die Höhe der gesamten Versicherungen an (incl. Sozialversicherung, Krankenversicherung etc.), aber im Zweifelsfall angeben, schaden kann es eigentlich nicht.

Was die Straßensteuer betrifft - müsstest Du konkreter sagen, was für eine Steuer Du meinst und wo Du sie angeben willst - Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen sind es jedenfalls grundsätzlich nicht.

3. Materialkostenpauschale

Auch hier wären genauere Angaben erforderlich, in welchem Bereich Materialkosten geltend gemacht werden sollen. Im Bereich der Werbungskosten z.B. werden Materialkosten von manchen Finanzämtern von 100 bis 200 Euro je nach Fall anerkannt, wenn glaubhaft gemacht wird, dass tatsächlich Kosten dieser Art entstanden sind. Dies muss jedoch glaubhaft gemacht werden, und ohne Einzelbeleg besteht kein Anspruch darauf, diese Kosten pauschal anerkannt zu bekommen...

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mensch super,....vielen vielen herzlichen dank für deine direkte präzise hilfe @leena! :o)

Antwort von sterntaler am 15.01.2004, 14:36 Uhr

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