Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von RainerM am 21.06.2004, 8:20 Uhr

@

Hi,

@eternity
Amtsvormund?
den gibt es eigentlich nicht mehr.
Oder warst du bei der Geburt selber noch minderjährig?

Dass der Staatsaparat träge ist, das ist sicherlich keine neue Erkenntnis.

Die seltsamen Bemerkungen, die du zuvor zitiert hattest, sind sogar unqualifiziert (_> der Sachbarbeiter).

Trotzdem stehen wir hier immer noch vor dem Problem, dass wir nichts konkretes über den Vater wissen.

Ich vermute nämlich, dass der Sachbearbeiter gesagt haben könnte, "da der Vater bisher immer Leistungsunfähig war, lohn eine Klage (wegen 5000Euro Unterhaltsrückstand) nicht, da er die 5000Euro eh nicht zahlen kann".

Trotzdem kann es sich lohnen, den Vater jetzt ersteinmal wegen Verletzung der UNterhaltspflicht anzuzeigen.
Dann steht er nämlich unter Druck, nachzuweisen, warum er nicht zahlt.

Dazu müsste mehr über die Historie bekannt sein.

-Gab es schon Unterhaltsklagen?

-Wurde bei einem Unterhaltsverfahren ferstgestellt, dass der Vater Leistungsunfähig ist?

-Warum wurde nie ein Unterhaltsbetrag tituliert?

-Ist er arbeitslos, alkoholiker, drogenabhängig, psychisch krank?

.... ohne alle Infos lässt sich auch kein Ansatz finden.
Versuche einfach einmal das Wehklagen (welches sicherlich berechtig sein kann) zurückzustellen und einfach Infos zu liefern.

@Lucile
Ich muss ehrlich sagen, ich habe das Gefühl, wir reden aneinander vorbei, da scheint auch bei dir eine Klappe runterzugehen und du liest bei mir Sachen raus, die ich so nicht meinte, oder ich verstehe ich dich oder beides.... na egal, wir verkraften das schon ;o))

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.