Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lucile am 20.06.2004, 10:56 Uhr

.....noch einmal zum besseren Verständnis

Hallo Eternity

Das ist das was mir zunehmend aufstösst. In den unstrittigen oder auch eben nur leicht wirren Fällen, bzw. dort, wo das JA in der Lage ist Respekt einzufordern (hängt einerseits vom auftreten der dortigen Beamten, andererseits von der Haltung des U-Pflicht-Teils ab), können Regelungen getroffen werden.

Die Beistandschaft gilt aber nicht nur für leichte Fälle, sondern auch für all die anderen. Der lasche Umgang damit und die Bereitschaft das alles mal eben auf den Schultern des Elternteils abzuladen, dass die Personensorge für die Kinder trägt, ist ein absolutes Armutszeugnis.

Good luck
Lucile

 
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