Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 17.06.2004, 8:51 Uhr

@Lucile.NIX ????

Hi Lucile,

"Das kannst Du nicht wirklich meinen, oder?"

Was meinst du jetzt konkret?

"Bist nicht auch Du einer der Väter, die gemeinsame Verantwortung vor dem Kind vertreten?"

Wie es um meinen Bezug zu meinem Kind und dessen Mutter steht, darüber habe ich bisher immer möglichst offen Stellung bezogen.
Ich denke, dass es bei uns super läuft... weil es letztendlich von beiden Elternteilen aktiv so betrieben wird.

Im Detail kann man sich hier und da sicherlich mehr / besseres wünschen, im Ganzen sieht es sehr gut aus, ich jedenfalls bin zufrieden und unser Sohn entwickelt sich prächtig.

"Und hier solls nun auf einmal nicth mehr so sein?"

??? Habe ich das irgendwo geschrieben?
Ich erinnere mich nicht.

Was ich geschrieben habe ist, dass der Vater natürlich zu Unterhalt verpflichtet ist, soweit er dazu in der Lage ist - es gibt nunmal Fälle, da reicht es nichtmal für sich selbst - ich kann nicht beurteilen, ob es hier der Fall ist, denn die Schreiberin SCHWEIGT SICH in diesem Punkt beharrlich AUS.

Darauf zu warten, dass ein überlastetes Amt aktiv wird, ist zeitverschwendung.

Wenn man sich sicher ist, dass der Vater zahlungsfähig ist, dann sollte/muss man Klage erheben.

Dann zeigt sich, ob das der Fall ist.
Und wenn das der Fall ist, bzw das Gericht zu der Erkenntnis kommt, dann wird der Vater auch keine Gnade bekommen.
Sorry, aber alles was ich bisher woanders gelesen habe ist, dass säumige Unterhaltspflichtige hart behandelt werden, dass auch unter den Selbstbehalt gepfändet wird (ist ja immer ein Rechenexempel, wie der SB bestimmt wird).

"Du vergisst bei Deiner Argumentation den Zahn der Zeit, der an einem nagt, wenn man sich Monat für Monat mit Unterhaltsbetreibungen auseinandersetzen muss."

Sowas kann über die Dauer ermüdent sein, ja.

Aber ich rede davon, dass tatsächlich Klage erhoben wird.... das regelt dann das Gericht und der Anwalt.

Nur wo nichts ist, da kann nichts geholt werden.
Wo was zu holen ist, da wird dann auch geholt....

Ursprünglich wurde davon geschrieben, dass Unterhaltsverweigerer unversehrt ihr Ding treiben können... und das stimmt nicht!

Bleibe bitte beim Kern dessen, was ursprünglich geschrieben wurde.

Sammel einmal die Infos zusammen, die die Fragestellerin über irhre Situation preisgegeben hat.

Und du stellst fest, dass man damit nichts anfangen kann, weil ja nichts konkretes zur Sache bekannt wird.

Aussagen, dass sich wg. 5000euro keine Klage lohnt, ist an sich schon blödsinn.

was soll man mit einer solchen Aussage anfangen?
Sie ist pauschalisiert und unscharf.

"Und ja, solche Väter, Mütter von mir aus, wenn sie ihren Verpflichtungen nicth nachkommen, gehören ganz anders behandelt als dass man ihnen den grossen Deckmantel des Verständnisses überstreift."

1. tu ich das nicht... wie kommst du darauf?

2. Was heisst denn, den Verpflichtungen nachzukommen?

3. Auch ein Gericht und ein Amt bringt für Unterhaltsve4rsäumnisse kein Verständnis auf, wenn es dafür keine nachvollziehbaren Gründe gibt.

Ein willkührliches Beispiel:
Ein Alkoholiker, der seinen Job verloren hat und inzwischen von Sozi lebt...

Was willst du da machen?
Der Mensch ist Alkoholkrank... dafür gibt es in unserer Gesellschaft verdammt viel UNverständnis (ich klammere mich da nicht aus).
Aber was willst du bei einem solchen Fall erreichen?

"Es gibt Rechtsmittel, man muss aber schon mit der breiten Öffentlichkeit drohen, dass sich die Institutionen bewegen und ein bischen wischiwaschi betreiben."

hmmmm... wie gesagt, man kann Prozesskostenhilfe beantragen und einen Anwalt loslassen... letztendlich kann dieser dann eine Offenbarung der wirtschaftlichen Verhältnisse durchsetzen und dann sieht man, ob etwas zu holen ist, oder nicht.

Ansonsten gibt es noch den §170StGB der gegen die Verletzung der Unterhaltspflicht eindeutige Strafen stellt.

"Meine heute leicht verstimmte Meinung zu dem Thema."


Ds sit ja das Problem... du und die Schreiberin, ihr lasst mal wieder NUR Dampf ab.
Das hilft exakt: überhaupt nicht!

Wenn am gegen säumige Unterhaltszahlungen vorgehen will, und dabei mir abkotzt, und dann noch dusselige Bemerkungen Dritter in den Raum stellt, dann erreicht man nichts, ausser ein Absinken im eigenen Frust.

cu
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StGB § 170 Verletzung der Unterhaltspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 
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