Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 18.06.2004, 8:32 Uhr

Re:

Hi Cat,
die Verletzung der Unterhaltspflicht setzt schon einiges voraus.

Also dass jemand zB durch Fehlverhalten arbeitslos wird und dann Leistungsunfähig, das stellt noch nicht den Straftatbestand dar.

Entzieht sich jemand jedoch seiner UNterhaltspflicht, indem er unbekannt wegzieht etc pp dann kann es der Fall sein.

Und Streitigkeiten über die Höhe des Unterhaltes, eigenmächtige Kürzungen etc sind auch noch keine Straftat, nur kann man sich über einen Titulierten UNterhalt oder Gerichtsurteil dagegen ganz gut wehren.

Ich habe jetzt leider keine Zeit, alles noch einmal genau im Net zu recherchieren, aber ich denke, du kannst mit Google etc auch gut umgehen, ich muss jetzt erstmal meinem Job nachkommen

Gruss

 
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