Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lucile am 20.06.2004, 11:53 Uhr

.....noch einmal zum besseren Verständnis

Ich klinke mich hier nochmal ein.

Es scheint eben sehr schwer zu sein wirklichzu differenzieren.
Die Wartehaltung ist sehr ausgeprägt was drastische Massnahmen seitens Gerichten gegenüber Unterhaltssäumigen Mitmenschen betrifft.

Wenn erstmal einer den sozialen Ausverkauf betreibt, erhöht man nicht die Druckmittel sondern argumentiert dergestalt, dass
- sowieso nix zu holen ist, wo nicht die Bereitschaft dazu da ist

- es dann schlicht vergleichsweise um zu wenig Geld geht, dass mit einem zu grossen Einsatz eingetrieben werden muss.

Wehrt man sich dagegen, wird man mundtot gemacht indem solcher Müll wie in meinem Beitrag in diesem Thread einem vor den Kopf geknallt wird.


Und damit kommt man wieder auf die Ursprngsfrage. Ja, es ist so. Wenn man in den Genuss eines Zahlungsunwilligen Partners gekommen ist, kann man die ersten Jahre mit UVG (und vermutlich diesem und jenem Problem) überleben.
Danach ist man auf sich selbst gestellt.

Die Hoffnung dahinter lautet: entweder ist der Unterhaltsempfänger dann wieder selbst in der Lage für Unterhalt zu sorgen und muss dann zusehen ob er vom Unterhaltsverpflichteten noch was bekommt (das kostet nicht nur Nerven, benötigt nicht nur viel Zeit, sondern kann durchaus teuer werden, weil man oft genug auf den Gerichtsvollzieherkosten sitzen bleibt. Und das deswegen weil ein Unwilliger sich natürlich Zahlungsunfähig macht, du dann aber dem Gerichtsvollzieher in Vorleistung treten musst). Oder der U-Empfänger landet eben beim Sozialamt. Wobei auch in dem Fall, da man versucht den geschuldeten Unterhalt zu bekommen, die Chance letztlich beim Sozialamt zu landen, durchaus nicht abzustreiten ist. DAs macht einen nervlich kaputt. That's it.

Prickelnde Aussichten *gg*.

Lucile

 
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