Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von lucile am 19.06.2004, 18:36 Uhr

@ Rainer - Unterhaltsversäumnis

Hallo Rainer

Was mir aufgestossen ist, ist folgendes:

Die Grundhaltung ist: 1 Kind, 2 Erwachsene. Beide Erwachsene haben auf festzulegende Art für das Kind zu sorgen.

Eigentlich sagt dazu jeder: Ja klar.

In der Praxis gibt zig Wege sich geschickt oder gewieft oder einfach nur hinterhältig aus der Affaire zu ziehen.

Wir wissen alle, dass das so ist.
Ich habe nie behauptet, dass ALLE so sind. Ich habe mich gewundert, dass Du eine solche subtile Haltung in Deinem Post vertrittst.
Und auch wenn ich Deine Antwort heute nochmal lese, stellt sich mir der Inhalt nicht anders dar.

Ich weiss von Deinem Einsatz und Deinem Umgang. Den hab ich nicht in Frage gestellt. Oder wo soll ich das denn gesagt haben? Da wirfst Du zwei Dinge in einen Topf.

Eines aber kann mir keiner sagen. Nur, weil Du selbst - und offenbar auch ein sehr gesundes Verhältnis zu Deiner Vaterschaft - keine Unterhaltsversäumisse betreibst, ist es noch lange nicht so, dass dies grunsätzlich auszuschliessen ist.

Ich bin mit der Thematik ja nun auch schon einige Jahre beschäftigt.
Solange die Standardauskunft lautet: Jaaa, also das ist ja schon irgendwie komisch, dass der Vater immer wieder arbeistlos wird, wenn es darum geht den Titel anzupassen (gibt in diesem Fall keinen dynamisierten. Aufgrund der immer wieder so plötzlich eintretenden Arbeitslosigkeiten hat eine Klage auch keine Aussicht auf Erfolg). Aber wissen sie, um ihm da an den Karren fahren zu können, muss man ihm schon einen Detektiv hinterhershcicken. Dafür haben wir einfach keine Mittel frei.
.. Danke

Oder
Hmmm, der Vater hat nun quasi den Mind.-Unterhalt nach D'dorfer Tabelle gezahlt, unterschreibt aber den angestrebten neuen Titel nicht. Sein Anwalt hat nun von Arbeitslosigkeit berichtet (Zahlung geht trotzdem weiter und man weiss, dass er schon seit Jahren schwarz arbeitet, kanns ihm aber nur mittels Detektiv belegen). Tja, tut uns ja schrecklich leid, aber die Differenz zum Vorschuss können wir leider nicht auszahlen, weil es keinen Titel dazu gibt.

Oder:
Najaa, verzichten sie doch einfach drauf. Väter, die schon kein INteresse an den Kindern zeigen, haben auch keine Lust zu zahlen (insbesondere hier kotze ich buchstäblich gerne ab *gg*)

oder oder oder. Ich könnte Dir inzwischen ein Buch mit solchen Phrasen füllen.

Um aber zurück zu kommen. Ja, sowas nervt. Sowas ist derart offensichtlich. Aber, es ist immer haaarscharf an der Illegalität vorbei, bzw. dort wo es auf jeden Fall illegal ist, kanns nur aufgrund meiner Schnüffeltätigkeit (soviel Raum kriegt der junge Mann in meinem Leben bestimmt nicht. Das habe ich nicht nötig), zu der ich aufgefordert werde, nachgewiesen werden.

Jetzt überlege Dir, dass Du seit Jahren um Unterhalt kämpfen musst. Überlege Dir solche Dinge wie z.B. diese Sache mit dem Kindergeld, dass man ihm auf einmal auszahlen wollte, weil hier ein europ. Gesetz zum Zuge kam.

Denke wie es Dir ginge, wenn Du genau weisst, dass Du dem Geld zwar für die Kinder hinterherlaufen musst, dabei aber immer wieder mit Deiner eigenen Kraft zahlst.
Und dann lese Deinen obigen Beitrag nochmal. Du merkst wie überheblich er ist.

Und bitte Rainer, Du weisst dass ich Deine Meinung sehr schätze. Ich werde mir bei solchen Dingen jedoch die Freiheit nehmen darauf aufmerksam zu machen, dass in Scheidungsbeziheungen in denen es nur noch nicht nennenswertes an Ärger gibt, nicht die gleiche Geduldslatte angesetzt werden kann, wie in Fällen da derartig mieses Spiel betrieben wird.

Dt. Gesetz ist eine Farce, wenn Du wirklilch darauf angewiesen bist. Bei Schischidingen ist es wohl hilfreich, aber das wars dann auch schon.

Gruss
Heike

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.