Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Zoe05 am 19.04.2004, 17:31 Uhr

UV rückwirkend

Hallo Elisabeth,

hmm..irgendwie kann ich das nicht so ganz nachvollziehen, schließlich kann ich ja auch das Trennungsjahr in einer gemeinsamen Wohnung machen..und dann gibt es kein UV??

Das Schloss auszutauschen ist keine gute Idee sofern ihr beide im Mietvertrag steht, außerdem gibt es dann nur mehr Ärger.

Hat Deine Anwältin Dir etwas über Wohnungszuweisung gesagt?? Das wäre doch auch ein Schritt oder?

Sonst wende Dich doch mal an den VAMV, die machen auch Sozialberatung.

LG
Zoë

 
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