Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Heike71 am 15.04.2004, 17:26 Uhr

Einstweilige Vefügung, Räumung

Hallo,
heute schreibe ich für eine Freundin, oh, was sind wir sauer, ich könnte toben vor Wut.... zu der Vorgeschichte: die beiden haben 1 Tochter die jetzt 9 Jahre ist. Weil der tolle Gatte (ich mochte ihn nie) ein brutaler Schläger ist, der sich gerne Tagelang irgendwo rumtreibt und großen Durst nach Alkoholischen Getränken hat, hat sie sich nun endlich von ihm getrennt.Der Höhepunkt war, das sie seine schwangere Freundin letztes Jahr nach der Abtreibung trösten sollte. ich habe mich immer aus der Beziehung rausgehalten, ihr aber angeboten, wenn sie die Trennung möchte, das ich ihr helfe.Nun hat er ihr die Tasche gepackt, und sie weggeschickt, sie solle erstmal 1 Nacht woanders schlafen, um Abzuschalten. Das Kind wurde 2 Tage vorher zu seiner Schwester gebracht, damit die Kleine nicht soviel von der Trennung mit bekommt. Am nächsten Tag war das Türschloß ausgewechselt, und ihre Tochter darf sie auch nicht mehr sehen. Sie war beim Gericht wegen einer einstweiligen Verfügung, und was ist das Resultat? diese Richterin gibt ihren Gatten 3 Tage Zeit sich zu den Vorfällen zu äussern, erst dann gibt sie die Einstweilige Verfügung raus. Was ist das für ein Staat, der versoffene brutale Ehemänner schützt, und die Frauen in die Obdachlosgkeit treibt? ganz zu schweigen von der Tochter, die zu ihrer Mutter will, und nicht darf.Sie ist wegen ihm schon mal ins Frauenhaus geflüchtet, das kann alles nicht wahr sein. Jetzt ist dieser Mensch wegen dieser Anhörung total am Ausflippen, und bedroht alle möglichen Leute. Habt ihr noch eine Idee, was man noch machen kann? Die beiden hatten sich vorher geeinigt sich in Frieden vernünftig zu trennen, und solange, bis er eine Wohnung hat die Eheliche gemeinsam zu nutzen, und dann das! So langsam wächst mir das ganze über den Kopf, will sie aber nicht hängen lassen.Ins Frauenhaus will sie nicht, weil er sie dort finden wird, weil er leider die Adresse hat

 
3 Antworten:

Re: Einstweilige Vefügung, Räumung

Antwort von britta + stacy am 15.04.2004, 18:20 Uhr

"Ins Frauenhaus will sie nicht, weil er sie dort finden wird, weil er leider die Adresse hat"

Das macht nix, den ohne Zustimmung Frauenhaus und deiner Freundin kommt kein Mann ins Haus, wenn überhaupt einer mal rein darf!!!
Dort ist sie sicherer als bei dir!!!

Lass sie ins Frauenhaus gehen und sich dort helfen lassen!

:-)

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Re: Einstweilige Vefügung, Räumung

Antwort von Heike71 am 15.04.2004, 23:00 Uhr

Sie wohnt nicht bei uns, da ich keine Lust habe von ihren Ex terrorisiert zu werden, wir haben sie in unserer Nachbarstadt untergebracht. Geplant war es schon, aber das ist uns zu Gefährlich, ich möchte meine Kinder da nicht mit reinziehen.

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Re: Einstweilige Vefügung, Räumung

Antwort von snowball10 am 16.04.2004, 11:45 Uhr

Sofort zur Anältin/Anwalt!
Ich habe auch viel zulange damit gewartet..
Das Frauenhaus kann ich auch empfehlen!
Und notfalls auch die Polizei!
Es ist echt gut,wenn man Nachweise hat,wenn es vor`s Gericht geht-meine eigene Erfahrung..:o(
Toll,das Du zu ihr stehst!Da sieht man wer echte Freund sind!
Wünsche Euch Nerven wie Drahtseile!!!!!!!!Viel Glück!

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