Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von marit am 20.04.2004, 12:30 Uhr

UV rückwirkend

Schweirige Situation...

aber wenn ihr keine gemeinsame Kasse mehr habt, kannst du dann mit deinem Mann keinen ordentlichen Untermietvertrag machen? So daß er verpflichtet ist, sich anteilig an der Miete zu beteiligen. Da er das Voraussichtlich nicht kann, verringert sich dadurch sein Unterhaltsanspruch? Bzw. die Tatsache, daß er jetzt mietfrei bei die wohnen "darf" obwohl ihr offiziell getrennt seid, müßte doch auch seinen Unterhaltsanspruch mindern.

Ich würde ihm nicht das geringste Geld mehr geben (es also mit dem Unterhalt der Kinder verrechnen) und mit den Kindern wann immer möglich außer Haus essen.

Aber: wie sieht es denn eigentlich aus, wenn er zum Sozialamt ginge? Müßtest du dann nicht trotzdem zahlen, solange du ihm gegenüber unterhaltspflichtig bist? Und sogar mehr, wenn er nicht bei euch wohnt? Er scheint sich ja auf Gedeih und Verderb ums Arbeiten herumdrücken zu wollen.

Also mußt du vielleicht für dich klären, ob dir am wichtigsten ist, möglichst wenig für ihn bezahlen zu müssen, oder ob dir am wichtigsten ist, daß er aus der Wohnung verschwindet.

Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, daß er die Aussicht mit (wenn auch wenig)Geld in einem Apartment zu sitzen besser findet, als ohne jedes eigene Geld mietfrei bei dir.

Könnt ihr denn nciht mal mit einem Mediator oder so

 
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