Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 19.04.2004, 15:49 Uhr

UV rückwirkend

Hallo Ihr,

meine Güte, dieser Ämterwahnsinn nimmt und nimmt kein Ende.

Also, jetzt habe ich beim Jugendamt angerufen, um mich nach dem UV zu erkundigen.

Dort sagte man mir, daß ich den UV erst bekomme, wenn mein Mann aus der Wohnung raus ist. Mein Einwand, daß mein Mann niemals freiwillig aus der Wohnung rausgeht und das Ganze jetzt wohl vor Gericht landet, fand der nette Mann am Telefon ganz entsetzlich. Sein Vorschlag: Ich solle das Schloß austauschen und fertig, dann bekäme ich auch UV.

Nur: Meine Anwältin hält diesen Schritt für ziemlich illegal. Und ich tue nichts Illegales, nie und nimmer nicht.

Wenn ich dann irgendwann in hoffentlich nicht allzuferner Zukunft meinen Mann mit legalen aber langdauernden Mitteln aus der Wohnung habe: Bekomme ich den UV dann eigentlich rückwirkend? Wahrscheinlich nicht, oder? Das würde heißen, seine Weigerung auszuziehen kostet mich bares Geld.

Mannomann, der Mann kostet mich echt Nerven und Geld. Am Freitag bat er mich um Geld. Der hat tatsächlich in 3 Wochen die 800,- Euro rumgebracht, die er von unserem gemeinsamen Konto abgeräumt hat, dabei wohnt er mietfrei bei mir und bedient sich fleißig aus meinem Kühlschrank. Als ich ihn fragte, wofür er denn das ganze Geld verbraten hat, sagte er, das ginge mich nichts an. Nun ja, dann bekommt er auch nichts von mir. Jetzt ist er megasauer ;-).

Hat jemand noch einen Tip, an wen ich mich wenden kann? Beim Jugendamt nannte man mir den Allgemeinen Sozialdienst, das werde ich morgen mal probieren. Aber vielleicht fällt Euch noch was ein. Ich will einfach alle Möglichkeiten abklappern (da mein Mann es ja bis heute nicht geschafft hat, seine Ansprüche beim Arbeitsamt oder Sozialamt ausrechnen zu lassen).

Danke und schönen Gruß,
Elisabeth.
(der es nach einem gestrigen Tagesausflug mit den Kindern in den Englischen Garten heute supergut geht)

 
12 Antworten:

Re: UV rückwirkend

Antwort von Zoe05 am 19.04.2004, 17:31 Uhr

Hallo Elisabeth,

hmm..irgendwie kann ich das nicht so ganz nachvollziehen, schließlich kann ich ja auch das Trennungsjahr in einer gemeinsamen Wohnung machen..und dann gibt es kein UV??

Das Schloss auszutauschen ist keine gute Idee sofern ihr beide im Mietvertrag steht, außerdem gibt es dann nur mehr Ärger.

Hat Deine Anwältin Dir etwas über Wohnungszuweisung gesagt?? Das wäre doch auch ein Schritt oder?

Sonst wende Dich doch mal an den VAMV, die machen auch Sozialberatung.

LG
Zoë

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Re: UV rückwirkend

Antwort von Benedikte am 19.04.2004, 20:16 Uhr

Rückwirkenden Unterhalt gibt es nur dann, wenn Du schon einen Titel hast. Wenn Du aber erst beantragen willst, kannst Du das nur für die Zukunft-alter Rechtsgrundsatz : In praeteritum non vivetur-oder so. Das bedeutet, dass Leistungen Bedürftigen nur zum Betsreiten einer gegenwärtigen Mangelsituation zustehen-die Vergangenehit als Mangelsituation hast Du aber schon überwunden.

Mit Schloss austauschen wäre ich sehr vorsichtig: Solnage es sich bei der Wohnung um die eheliche Wohnung handelt und Du keine alleinige Zuweisung hast, kannst du nicht einfach das Schloss auswerchseln lassen.

Habt Ihr schonmal eine Aufrechnung geprüft?Ich meine, Du zahlst ja unterhalt für Deinen zukümftigen Ex- Mann, er aber nichts für die Kinder. gewissermaßen ist er Dir was schuldig. Könntest Du nicht den Dir zustehenden Kindesunterhalt von seinem Unterhalt abziehen?Ich meine, in deinem Fall sticht der Widersinn ja in die Augen: Du bist leistungsfähig und unterhältst Deinen Mann, willst aber andererseits zusätzliche staatliche Leistungen für die Kinder.Da wäre es doch glatter- vor allem für Euer zukünftiges Verhältnis- wenn Dein Mann zum Sozialamt ginge ( die ihn auch bedeutend wirkunsvoller zum Arbeiten auffordern könnten ) und Du das geld für die Kinder behieltest statt i8hm Unterhalt zu zahlen.Sonst fällt mir nicts ein.
benedikte

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Re: UV rückwirkend

Antwort von desireekk am 19.04.2004, 20:48 Uhr

Hallo Elisabeth,

mach einen termin beim JA und ich komme mit, da werden wir dann mal sehen was geht... so vor Zeugen..

Ich habe eine alleinerziehdne Mutter in München (aber ohne aktuelle scheidung) möchtest Du Kontakt mit ihr?
Die hat gerade den Unterhaltsstreß mit dem zweiten Kind (fast) durch...

Mail me :-)

Désirée

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Re: UV rückwirkend

Antwort von Rob am 19.04.2004, 22:29 Uhr

Hallo Elisabeth,
diese Art der Handlungsweise der Jugends- und Sozialämter scheint sich zu häufen. Liegt wohl daran, dass die Kommunen finanziell auf dem letzten Loch pfeifen.
Hinweis auf gesetztliches Trennungsjahr bei getrennter Haushaltsführung innerhalb der einsmaligen Ehewohnung müsste eigentlich reichen. Wenn nicht, dann Termin mit Amtsleiter verlangen.
Der soll SCHRIFTLICH ablehnender Bescheid erstellen, wogegen du dann Beschwerde einlegen kannst.
Gruß, Rob

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Re: UV rückwirkend

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 20.04.2004, 9:01 Uhr

Hallo Benedikte,

tja, das ist genau das Problem.
Ich schulde meinem Mann Unterhalt. Er hat das Konto leergeräumt, das wird mit dem zukünftigen Unterhalt verrechnet, klar, aber zunächst hat er keinen Leidensdruck. Außerdem wohnt er ja noch zu Hause und bedient sich fleißig bei den Lebensmitteln, die ich einkaufe. Er hat keine Veranlassung, zum Sozialamt zu gehen, und weil er schon in der Vergangenheit Behördengänge nur dann erledigt hat, wenn ich ihm vorher einen Termin ausgemacht habe, passiert jetzt gar nichts. Ich habe aber schon Steuerklasse 2, bekomme also sauwenig Geld (diesen Monat nur rund 500,- Euro, weil die gleich den Ausgleich für die letzten 4 Monate machen), mir scheint aber nichts zuzustehen. Derzeit lebe ich von Geld, das ich von meinen Eltern geliehen habe.

Die Argumentation des Jugendamtknülchs war genau die: Ich bekomme UV vom Jugendamt, die wenden sich an meinen Noch-Mann, um das Geld wiederzubekommen, und der holt sich das Geld von mir wieder, weil er nicht leistungsfähig ist, aber einen Anspruch gegen mich hat. Nach der Logik bekomme ich natürlich nichts. Dabei ging es mir genau darum, daß endlich jemand anders als ich ihm in den Allerwertesten tritt, damit er von seinem hohen "solche Arbeit ist unter meinem Niveau"-Roß runterkommt.

Haute rede ich noch mal mit dem ASD, vielleicht können die mir weiterhelfen.

Danke und schönen Gruß,
Elisabeth.

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Re: UV rückwirkend

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 20.04.2004, 9:05 Uhr

Danke, Rob!

Heute rede ich noch mit dem ASD, wenn der mir auch nicht helfen kann, stelle ich erst mal einen schriftlichen Antrag, das hatte der JA-Knülch mir gestern auch angeboten, wobei er darauf hinwies, daß der abgelehnt werden würde. Dann habe ich die schriftliche Ablehnung in der Hand und kann dementsprechend reagieren.

Meine Güte, als ob ich sonst nichts zu tun hätte *grummel*.

Schönen Gruß,
Elisabeth.

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Re: UV rückwirkend

Antwort von Pia Anna am 20.04.2004, 10:34 Uhr

Warum ziehst du nicht einfach aus?

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Re: UV rückwirkend

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 20.04.2004, 11:23 Uhr

Hallo Pia,

ganz einfach: Weil ich überhaupt keine Chance habe, eine Wohnung zu finden, die 1. bezahlbar ist und 2. im Einzugsbereich der gleichen Schule, sonst müßten Fumi und Temi ja wechseln. Außerdem haben die beiden hier ihre Freunde und wollen gar nicht weg. Und außerdem - solange ich im Mietvertrag stehe, muß ich für die derzeitige Wohnung blechen, mein Mann hat ja kein Geld, warum sollte ich dann ausziehen? Die Wohnung hat 104 qm, 4 Zimmer und kostet 1.250,- Euro im Monat. Was soll er da alleine drinnen? Aber wir haben 2 Jahre nach der Wohnung gesucht, hier in München sind große Wohnungen wie ein 6er im Lotto, ich will die Wohnung nicht aufgeben. Außerdem will ich sie kaufen, sobald die Scheidung durch ist. Und das weiß er, das war ja der Auslöser für den Scheidungsantrag. Er will jetzt die Kinder, die Wohnung und das Geld. Das das nicht hinhaut sieht er nicht ein. Er hat jeglichen Kontakt zur Realität verloren.

Aber gerade hat die Dame vom ASD zurückgerufen, ich habe am Freitag einen Termin bei ihr *freu*. Sie schien auch sehr nett am Telefon.

Schönen Gruß,
Elisabeth.

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Re: UV rückwirkend

Antwort von marit am 20.04.2004, 12:30 Uhr

Schweirige Situation...

aber wenn ihr keine gemeinsame Kasse mehr habt, kannst du dann mit deinem Mann keinen ordentlichen Untermietvertrag machen? So daß er verpflichtet ist, sich anteilig an der Miete zu beteiligen. Da er das Voraussichtlich nicht kann, verringert sich dadurch sein Unterhaltsanspruch? Bzw. die Tatsache, daß er jetzt mietfrei bei die wohnen "darf" obwohl ihr offiziell getrennt seid, müßte doch auch seinen Unterhaltsanspruch mindern.

Ich würde ihm nicht das geringste Geld mehr geben (es also mit dem Unterhalt der Kinder verrechnen) und mit den Kindern wann immer möglich außer Haus essen.

Aber: wie sieht es denn eigentlich aus, wenn er zum Sozialamt ginge? Müßtest du dann nicht trotzdem zahlen, solange du ihm gegenüber unterhaltspflichtig bist? Und sogar mehr, wenn er nicht bei euch wohnt? Er scheint sich ja auf Gedeih und Verderb ums Arbeiten herumdrücken zu wollen.

Also mußt du vielleicht für dich klären, ob dir am wichtigsten ist, möglichst wenig für ihn bezahlen zu müssen, oder ob dir am wichtigsten ist, daß er aus der Wohnung verschwindet.

Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, daß er die Aussicht mit (wenn auch wenig)Geld in einem Apartment zu sitzen besser findet, als ohne jedes eigene Geld mietfrei bei dir.

Könnt ihr denn nciht mal mit einem Mediator oder so

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huch, Posting unvollständig...

Antwort von marit am 20.04.2004, 13:39 Uhr

...reden? Oder mit einer Person, die ihr beide mögt und für einigermaßen unparteiisch haltet? Er kann doch nicht ernsthaft glauben, daß er GAR NIX tun braucht, aber ALLES bekommt?

Offenbar vergleicht er andauernd Situationen miteinander, die gar nicht äquivalent sind. Seine Position wäre absolut verständlich, wenn er für dich seine Karriere geopfert und sich "hauptberuflich" um die Kinder gekümmert hätte. Da er das aber schon nach einem einzigen Jahr nicht mehr getan hat, finde ich, hast du nach einer Trennung auch nichts mehr mit ihm zu tun.

Eigentlich finde ich diese Ehe-zugewinngemeinschaftregelung auch recht unfair, weil sie nur berechnet, was an während der Ehe an Gewinn reingekommen ist (das wäre ja auch ohne Ehe erwirtschaftet worden), und nicht, was man in den anderen, letztlich auch an Geld, investiert hat (auch wenns zynisch klingt). Es wird einfach so getan, als ob man quasi "durch die Ehe" einen finanziellen Nutzen hätte, hat man aber doch gar nicht, falls der Partner dazu nicht beiträgt.

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Re: Steuerklasse 2

Antwort von Rob am 20.04.2004, 13:39 Uhr

Hallo Elisabeth, im Trennungsjahr steht dir normalerweise noch die alte Steuerklasse zu. Oder war die Trennung schon 2003?
Gruß, Rob

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Re: Steuerklasse 2

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 20.04.2004, 15:36 Uhr

Das ist strittig. Ich behaupte, die Trennung war schon 2003. Wir sind seit Mai 2003 "getrennt von Tisch und Bett", hatten dann eine Annäherung und einen "Versöhnungsversuch", der dann im Scheidungsantrag meinerseits mündete. In der Klageschrift ist das auch so vermerkt. Ich gehe allerdings davon aus, daß mein Mann und seine Anwältin diesen Zeitpunkt bestreiten und das dann vor Gericht geklärt werden muß. Zeugen wurden von meiner Anwältin bereits benannt.

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