Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 19.04.2004, 22:29 Uhr

UV rückwirkend

Hallo Elisabeth,
diese Art der Handlungsweise der Jugends- und Sozialämter scheint sich zu häufen. Liegt wohl daran, dass die Kommunen finanziell auf dem letzten Loch pfeifen.
Hinweis auf gesetztliches Trennungsjahr bei getrennter Haushaltsführung innerhalb der einsmaligen Ehewohnung müsste eigentlich reichen. Wenn nicht, dann Termin mit Amtsleiter verlangen.
Der soll SCHRIFTLICH ablehnender Bescheid erstellen, wogegen du dann Beschwerde einlegen kannst.
Gruß, Rob

 
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