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Geschrieben von aprilscherz2000 am 19.04.2004, 10:46 Uhr

Zwangsvollstreckung!?Pfändung!?

Also Markus hat seit zig Jahren Schulden.Zwar nicht viel, aber zuviel um die mal eben zu bezahlen.Nun kam mal wieder ein Schreiben mit der androhung der Zwangsvollstreckung.Nur seit dem wir zusammen wohnen, besitzt er nur noch 2 Stühlen, Schrank, Fernsehr,d-box und anlage.Der Rest ist aus meinem Besitz.An das können sie doch nicht oder???Muß ich dann alles darlegen was meins ist-wie soll ich das machen hab ja nicht mehr für alles Quittungen.

Möchte ungern auf spülmaschine und mehren Fernsehr, DVD ....verzichten.

Gruss Chrissie

 
4 Antworten:

Re: Zwangsvollstreckung!?Pfändung!?

Antwort von phiropani am 19.04.2004, 13:40 Uhr

Hallo:-)
Mein Ex-Lebensgefährte hatte auch viele Schulden (von denen er mir nur 1/5tel mitteilte). Als er bei mir einzog kam er mit nichts, ausser seinem Fernseher, Kleidung und ein paar Kleinigkeiten.
Dann kam ein paar Mal der Gerichtsvollzieher, der fragte was meinem Lebensgefährten gehören würde, wir zeigten ihm das und das wars, ich musste nichts beweisen oder so.
Fernseher, Geschirrspüler gehören zum normalen Lebensstandard und werden somit auch nicht gepfändet, wie es mit einem DVD-Player aussieht, weiss ich nicht, solch einen hatte ich zu dem Zeitpunkt nicht.
Ich heb mir meine Rechnungen auch immer lange auf, schon wegen der neuen Garantie von 2 Jahren.

lg und toi toi toi

Phiropani

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Re: Zwangsvollstreckung!?Pfändung!?

Antwort von berita am 19.04.2004, 17:47 Uhr

Bei uns kam es nicht so weit (bis jetzt). Aber ich hab mich damals darueber informiert, der Gerichtsvollzieher kann sehr wohl alle Sachen erstmal einpacken, wenn nicht auf den ersten Anschein erkennbar ist, dass sie nicht deinem Partner, sondern dir gehoeren. Du musst dann nachtraeglich (innerhalb einer kurzen Frist!) Einspruch einlegen und nachweisen (Quittungen, Zeugenaussagen) was davon dir gehoert. Bestimmte "lebensnotwendige" Dinge werden allerdings nicht gepfaendet, Fernseher zaehlt da glaube ich dazu.

Kann natuerlich sein, dass der Gerichtsvollzieher in natura dann ruecksichtsvoller ist, aber ich wuerde mich schon etwas vorbereiten, eine Liste machen oder so..

LG
Berit

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Re: Zwangsvollstreckung!?Pfändung!?

Antwort von nane973 am 19.04.2004, 18:06 Uhr

Hallo zusammen,

meine Info´s gehen dahin, das gepfändete Sachen nicht unbedingt gleich mitgenommen werden, sonder dezent mit einem "Kuckuck" versehen. Soll motivieren, die Schulden doch noch zu zahlen. Bei Sachen, die einen hohen Wert besitzten, z.B. Gemälde, Antiquitäten, also solche die wirklichen Wert haben, sieht es natürlich anders aus.

LG

Marlene

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Re: Zwangsvollstreckung!?Pfändung!?

Antwort von Inka1 am 21.04.2004, 15:30 Uhr

Hallo Chrissie,

kenne mich zwar mit dem Thema nicht aus, aber mein Bruder hat ein Gewerbe und hat sich beim Notar mal beraten lassen was wäre wenn er mal in eine Zwangslage käme und es ginge auch um Pfändung etc. Ob man dann seine Lebensgefährtin auch belasten könnte usw.
Der Notar meinte dann das die beiden auflisten sollen wem was gehört, diese Liste wäre dann beim Bürgermeister zu beglaubigen somit kann, falls mal irgendwas mit dem Geschäft nicht klappen sollte, bei meiner (fast) Schwägerin nichts gepfändet, oder dergleichen werde.

Deswegen würde ich Dir auch raten, mach eine Liste mit den Sachen die Dir gehören und lasse sie amtlich beglaubigen und Dir kann nichts passieren.

Hoffe Dir etwas geholfen zu haben
Manuela

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