Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ursel66 am 06.07.2005, 12:55 Uhr

Fällig zum 1.

Hallo,
meinem Ex wurde vom Richter mitgeteilt, dass der Unterhalt am 1. auf meinem Konto zu sein hat!!
Allerdings bekam er sein Gehalt dann erst am 1. und ich wurde gebeten!!! darauf einzugehen, dass das Geld bis zum 10. auf meinem Konto sein darf. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass ich auch dann noch Bargeld für den Rest des Monats benötige....
Ich würde auch froh sein, wenn Unterhalt kommt. Natürlich sind die meisten Beiträge am Monatsanfang fällig, aber man kann auch mit Versicherungen einen anderen Einzugstermin vereinbaren.
LG
Ursel

 
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