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Geschrieben von harmony_ am 04.07.2005, 14:14 Uhr

Unterhaltsvorschuss trotz Umgang beim Vater?!?!

Hallo zusammen,

mein Kind (knapp 3) bezieht seit einem halben Jahr Unterhaltsvorschuss, da der Vater nicht zahlen kann/will (?).

Der Kleine lebt bei mir, und ich komme bisher fuer Essen, Kleidung und Tagesmutterkosten alleine auf.

Der Vater will sich jetzt vor dem Amt damit verteidigen, dass er ja auch Aufwendungen für den Lebensunterhalt des Kindes haette und insofern nicht einsieht, Unterhalt zu zahlen. Dabei handelt es sich um Essen/Trinken/Windeln, wenn das Kind bei ihm ist, mal ein Spielzeug, keine Kleidung. Unser Kind ist seit einigen Wochen relativ regelmaessig an einem Wochentag und einem Wochenendtag beim Vater, manchmal bin ich am Wochenende auch dabei.

Habe ich keine Anspruch auf Unterhalt und damit auf Unterhaltsvorschuss? Habe ich etwas falsch gemacht?
Ich dachte, auch wenn das Kind Umgang mit dem Vater hat, muesste er Unterhalt zahlen.

Und was mache ich, wenn er jetzt die Zeiten total uebertreibt, die das Kind angeblich bei ihm verbringt? Wirkliche Zeugen hat er nicht, ich allerdings auch nicht.
Es ist zum Haareraufen…

Ziemlich irritiert,
harmony

 
9 Antworten:

Re: Unterhaltsvorschuss trotz Umgang beim Vater?!?!

Antwort von RainerM am 04.07.2005, 14:33 Uhr

hi,
ich nehme mal an, dass der Umgang im üblichen Umfang stattfindet.
Dann kann er nichts gegenrechnen.

Abgesehen davon, wenn du UVGeld bekommst, dann bist nicht du alleine, sondern auch die Gemeinschaft der Steuerzahler, die das Kind finanzieren, auch wenns knapp ist, aber immerhin.

Gruss

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Re: Unterhaltsvorschuss trotz Umgang beim Vater?!?!

Antwort von bikermouse66 am 04.07.2005, 14:37 Uhr

Umgang und Unterhalt sind zwei völlig verschiedene Dinge. Dann könnte man ja auch sagen, weil er nicht zahlt, darf er sein kind nicht sehen oder weil er weniger zahlt, darf er sein kind nicht so oft sehen. Alles Quatsch. Der Unterhalt des Kindes ist z.B. anteilige Miete, Lebensmittel, Kleidung usw. Daher darf auch der unterhalt nicht gekürzt werden, wenn z.B. das Kind Urlaub beim Vater macht.

mousy, die grad unfreiwillig draußen geduscht hat *schüttel*

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Re: Unterhaltsvorschuss trotz Umgang beim Vater?!?!

Antwort von Tina und Jordi am 04.07.2005, 14:41 Uhr

Das Kind lebt doch bei Dir?
Dann muss er auch denn Unterhalt bezahlen, hast du eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt?

Dann kann das JA in deinem Namen für das Recht des Kinde sich einsetzten,denn das Geld ist ja für das Kind da.

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Re: Unterhaltsvorschuss trotz Umgang beim Vater?!?!

Antwort von harmony_ am 04.07.2005, 15:01 Uhr

Danke fuer alle Antworten!

Rainer, du schriebst:
"ich nehme mal an, dass der Umgang im üblichen Umfang stattfindet. Dann kann er nichts gegenrechnen."

Ist 2 x 1 Tag pro Woche ueblich?
Ab wann waere es denn "zuviel" (um davon auszugehen, dass ich alleinerziehend bin)?

"Abgesehen davon, wenn du UVGeld bekommst, dann bist nicht du alleine, sondern auch die Gemeinschaft der Steuerzahler..."

Wie konnte ich das nur unterschlagen... :->
Du hast ja recht, aber das "alleine" sollte auch nur eine Abgrenzung gegenueber der theoretischen Moeglichkeit darstellen, dass der Vater sich ebenfalls beteiligen koennte.

Gruss, harmony

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Re: zu der Frage

Antwort von RainerM am 04.07.2005, 15:15 Uhr

Hi Harmony_

also bei 50/50 Teilung der Betreuung, oder ähnlich, habe ich schon abweichende Regelungen gesehen.

Unterhaltspflichtig sind beide Elternteile.

Betreut ein Elternteil das Kind überwiegend alleine, erfüllt er dadurch seine Unterhaltspflicht, der andere, getrenntlebende Elternteil istz dann alleine barunterhaltspflichtig.

Habe die Eltern ein anderes Modell in dem sie die Betreuung aufteilen, dann kann eine andere Unterhaltsregelung getroffen werden.

2Tage pro Woche dürfte aber noch nicht dazu führen, eine Regelung 3Tage zu 4 Tage, oder wöchentlicher oder 14-tägiger Wechsel evtl schon.

Aber bei euch dürfte das nicht so herauskommen.... wobei man sich auch immer auf eine eigene Lösung einigen kann, wenn beide Seiten es wollen.

cu

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Dann zahl bitte...

Antwort von Doro58 am 04.07.2005, 15:24 Uhr

... dem Sozialamt das Geld zurück, daß deine Exfreundin und Mutter deines Sohnes bekommen hat, während du dich vor deiner Unterhaltspflicht gedrückt hast.
Auch eine Steuerzahlerin

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Sorry, Harmony, die Nachricht geht @Rainer...

Antwort von Doro58 am 04.07.2005, 15:27 Uhr

... denn der sollte erst mal vor seiner eigenen Türe kehren!

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Re:ach herzallerlieste Doro

Antwort von RainerM am 04.07.2005, 15:40 Uhr

was willst du mir damit sagen, hä?

Kein Humor im Kopf, aber hier die Laute machen.

Habe diese Reaktion von dir ja hier nicht zum ersten male, gelle.

1. habe ich mich nicht gedrückt.... hätte ich auch nicht tun können, da ich ja nicht im Ausland lebe.

2. hätte man an mich jederzeit herantreten können, ... hat man aber nicht und ich denke, dass das auch seine Gründe hatte.

3. worum geht es dir?

Mich wundert es nur, dass du nach all den Jahren hier immer noch die Frustrierte miemst... und ich denke, dass das auach seine Gründe hat.

Ansonsten habe ich mich an harmony gewand und nicht an dich.
Ihre Reaktion auf meine Anmerkung ist nachvollziehbar, deine überhaupt nicht.

Und bitte verzichte in Zukunft doch darauf, meine Aussagen im Sinne zu verzerren und für deine Zwecke zu entfremden, ja?

Lieben Gruss ans Frauenhaus

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@Rainer: danke! o.T.

Antwort von harmony_ am 06.07.2005, 0:05 Uhr

...

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